Der Wolf im Saarland

Der Wolf ist im Saarland angekommen -
Monitoring vorgesehen

Ende Oktober wurde in der saarländischen Presse verlautbart, dass bereits Mitte September bei Bliesransbach im Bliesgau ein Wolf auf einer Wildkamera gesichtet worden sei. Der Nachweis habe so lange gedauert und man habe sichergehen wollen, bevor man sich an die Öffentlichkeit gewandt habe, hieß es aus dem Umweltministerium.

Auch in unmittelbarer Nachbarschaft zum Saarland, so bei Birkenfeld, im Nationalpark Hunsrück-Hochwald, bei Kaiserslautern und in Luxemburg seien Wölfe gesichtet worden, berichtete der „Saarländische Rundfunk“.

Ebenso wurden im benachbarten Frankreich bei Boulay Wolfsrisse identifiziert, wie wir von unseren französischen Freunden mitgeteilt bekommen haben.

Es gibt weiter Grund zur Annahme, dass ein Wolf auch im südlichen mittleren Saarland bei Riegelsberg und Heusweiler auf Wildkameras war. Hier könnte es sich um denselben Wolf handeln, der bei Bliesransbach bestätigt wurde.

Zusammenfassend: Der Wolf ist im Saarland angekommen. Dies hat Konsequenzen für unser Schalenwild und damit auch Konsequenzen für die Jägerschaft und Konsequenzen für die übrigen Landnutzer wie die Landwirte und insbesondere die Weidetierhalter.

Herr Dr. Andreas Bettinger vom Referat D/2 „Arten- und Biotopschutz“ hat eine Überarbeitung des „Managementplan Wolf“ von 2017 auf den Weg gebracht hat und dazu zu einer Sitzung am 23.10.2023 ins Ministerium eingeladen, um über den Entwurf zu sprechen. Für die VJS haben daran Herr stvtr. LJM Armin Birk und Herr René Wiese teilgenommen.

Herr Dr. Bettinger hat die VJS gebeten, sich aktiv am Monitoring von „Großkarnivoren“ (damit sind in erster Linie Wolf und Luchs, aber auch der Goldschakal gemeint) zu beteiligen, was wir gerne tun möchten.

Darüber hinaus haben wir angeregt, pro Kreis ein bis zwei Jäger und auch Landwirte zu ehrenamtlichen „Wolfsbeauftragten“ auszubilden. Diese sollten z.B. in einer Tages-Veranstaltung im Ansprechen von Wölfen, insbesondere auch auf Wildkameras, und ihren Lebensäußerungen geschult werden und auch geschult werden, wie Genproben an frischen Rissen entnommen und zur Weitergabe an eine Gen-Untersuchungsstelle behandelt werden müssen. Gerade letzteres würde helfen, beim Melden an Wochenenden oder Feiertagen die Hauptamtlichen (Ranger) zu entlasten und Genproben zeitnah sicherzustellen. Durch kurzfristige Entnahme der Genproben an frischen Rissen könnte insbesondere ein Unbrauchbarwerden der Probe infolge verspäteter Entnahme nach mehreren Tagen vermieden werden.

Die VJS fordert, den Wolf und seine Eigenschaften ganz nüchtern zu analysieren und pragmatische Lösungen zu finden, anstatt den Wolf zu idealisieren.

Die Population in Mitteleuropa als solche ist bereits derzeit - unabhängig von der Anzahl der Wölfe im Saarland - so groß und so stabil („günstiger Erhaltungszustand“), dass es auf einzelne Wölfe für den Erhalt der Population nicht mehr ankommen dürfte.

Neueste Zahlen der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) für das Monitoringjahr 2022/23 gehen von bundesweit 184 Rudeln, 47 Wolfspaaren und 22 residenten Einzeltieren aus.

Frau Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat es aktuell ermöglicht, für „Problemwölfe“ auch kurzfristig Einzelfallabschussgenehmigungen zu erteilen. Diese Möglichkeit muss aus unserer Sicht auch „expressis verbis“ im saarländischen Managementplan enthalten sein, solange der Wolf noch im „Anhang 4“ statt - richtigerweise - in „5“ der FFH-Richtlinie geführt wird.

Am 25.10.2023 hat sich auch das Format des ZDF „Markus Lanz“ in der Aussendung eines Interviews mit der Problematik des Wolfes in Niedersachsen eindrücklich beschäftigt. Z.B. wurde die generelle Notwendigkeit des Zaunschutzes für Herdentiere kritisch beleuchtet. Es wurden zudem angsteinflößende Begegnungen mit Wölfen gezeigt.

Weiter fordert die VJS konkret, es aus Tierschutzgründen, um vermeidbare Leiden und Qualen zu ersparen, zu ermöglichen, dass z.B. Jäger auf Anordnung und im Beisein von Polizei Wölfe nottöten dürfen, die z.B. durch den Straßenverkehr einen gravierenden Unfall erlitten haben, der sie immobil macht. Was bei allem anderen Wild aus Tierschutzgründen (Rehwild, Schwarzwild, Fuchs etc.) Standard ist, muss auch beim Wolf möglich sein.

Auch haben wir darum gebeten, im Plan ausdrücklich zu erwähnen, dass bei der im Falle des Notstandes vorzunehmenden Rechtsgüterabwägung nicht nur das materielle Eigentumsrecht eines vom Wolf angegriffenen Jagdhundes zu berücksichtigen ist, sondern auch dessen immaterieller Wert, da er heutzutage durchweg als „Familienmitglied“ angesehen wird.

Der derzeitige Entwurf des „Wolfsmanagement-Plan für das Saarland“ weist eine Tabelle mit Handlungsanweisungen aus. Zu Recht schließt diese mit den Worten ab: „Grundsatz: Die menschliche Sicherheit steht an erster Stelle.“ Die VJS zweifelt einige der Handlungsanweisungen als „praxisfern“ an und möchte daher, dass hier keine „Experimente“ gemacht werden. Die „Entnahme“ eines Wolfes, der unzureichende Scheu zeigt, ist aus unserer Sicht zu priorisieren.

Der Wolf hatte in der Vergangenheit gelernt, dass der Mensch für ihn gefährlich ist. Damals wurde er aber vom Menschen mit den jeweils zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt. Ohne Bejagung wird der Wolf lernen, dass der Mensch, z.B. auch als Kind, ungefährlich ist und als Beute durchaus in Betracht kommen könnte.

Mit der saarländischen Wolfsmanagement-Plan sollten zukunftsweisend alle mit dem Wolf in Deutschland und im übrigen Europa gesammelten Erfahrungen berücksichtigt und alle Maßnahmen ergriffen werden, die den „worst case“ verhindern!

An dieser Stelle kann auch mitgeteilt werden, dass die „Generali“ bestätigt hat, dass ein Wolfsriss anlässlich einer Treibjagd/Drückjagd als „Unfall“ im Sinne unserer Mitgliederversicherung gewertet wird und der Hund damit versichert ist. (Die Hundeunfallversicherung bezieht sich immer nur auf die Treib- und Drückjagden. Anders die Haftpflichtversicherung: Hier ist der Hund nicht nur bei jeder Jagdausübung, sondern auch zu allen anderen Gelegenheiten versichert, wenn er etwas anrichtet.)

Um den öffentlichen Stellen zu helfen, richten wir hiermit die Bitte an alle Jägerinnen und Jäger im Saarland, ab sofort bei Wolfssichtungen, insbesondere auf Wildkameras, die Geschäftsstelle der VJS zu kontaktieren und diese mitzuteilen und die Kamerabilder zu Dokumentationszwecken zur Verfügung zu stellen 06838-864788-0 oder info@saarjaeger.de.

Sollte ein möglicher Wolfsriss zu begutachten sein, stehen unsere Fachleute zur Verfügung.

Sobald weitere Fachleute ausgebildet – wir streben zwei pro Kreisgruppe an – worden sind, was wir für Anfang 2024 vorhaben, soll dieser Service auch übers Wochenende und an Feiertagen angeboten werden können.