INFORMATION
zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung Mai 2024
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.
Der „Frühjahrs-Lehrgang“ beginnt am
Samstag, 24. Februar 2024 - 08.00 Uhr
im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Anfang Mai dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.
Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 13.01.2022).
Der theoretische Unterricht in den Fächern
findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 29. April – 03. Mai 2024 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.
Unter der Feststellungs-Nr. 16.997-11352 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.
Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.
Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 833,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 8,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 240,00 € und die Munitionspauschale 169,00 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.250,00 € wird bei der Anmeldung fällig und ist spätestens bis Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen (Vordrucke bei der VJS erhältlich).
Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:
I. Teil = Jagdliches Schießen 04. Mai 2024
II. Teil = Schriftliche Prüfung 10. Mai 2024
III. Teil = Mündlich/praktische Prüfung 11. Mai 2024
Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.
Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.
Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es zählt das Datum der Anmeldung.
Änderungen, insbesondere eine Erhöhung der Gebühren, bleiben vorbehalten!
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zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung August 2024
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.
Der „Sommer-Lehrgang“ beginnt am
Samstag, 25. Mai 2024, 08.00 Uhr
im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Anfang August dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.
Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 13.01.2022).
Der theoretische Unterricht in den Fächern
findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 29. Juli – 02. August 2024 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.
Unter der Feststellungs-Nr. 16.997-11352 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.
Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.
Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 833,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 8,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 240,00 € und die Munitionspauschale 169,00 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.250,00 € wird bei der Anmeldung fällig und ist spätestens bis Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen (Vordrucke bei der VJS erhältlich).
Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:
I. Teil = Jagdliches Schießen 03. August 2024
II. Teil = Schriftliche Prüfung 09. August 2024
III. Teil = Mündlich/praktische Prüfung 10. August 2024
Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.
Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.
Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es zählt das Datum der Anmeldung.
Änderungen, insbesondere eine Erhöhung der Gebühren, bleiben vorbehalten!
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zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung November 2024
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.
Der „Herbst-Lehrgang“ beginnt am
Samstag, 07. September 2024 - 08.00 Uhr
im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Mitte November dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.
Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 13.01.2022).
Der theoretische Unterricht in den Fächern
findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 11. November – 15. November 2024 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.
Unter der Feststellungs-Nr. 16.997-11352 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.
Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.
Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 833,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 8,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 240,00 € und die Munitionspauschale 169,00 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.250,00 € wird bei der Anmeldung fällig und ist spätestens bis Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen (Vordrucke bei der VJS erhältlich).
Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:
I. Teil = Jagdliches Schießen 16. November 2024
II. Teil = Schriftliche Prüfung 22. November 2024
III. Teil = Mündlich/praktische Prüfung 23. November 2024
Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.
Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.
Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es zählt das Datum der Anmeldung.
Änderungen, insbesondere eine Erhöhung der Gebühren, bleiben vorbehalten!
Hier können Sie sich den aktuellen Fragenpool als pdf-Dokument ansehen bzw. herunterladen.
Der Fragenpool ist die Grundlage für den II. Teil der Jägerprüfung „Schriftliche Prüfung“ im Saarland. Er besteht aus 1.000 Fragen, je 200 Fragen zu den Prüfungsfächern:
• Jagdrecht
• Jagdtierkunde
• Jagdbetrieb/Hundewesen
• Wildhege/Naturschutz
• Waffen/Schießwesen.
In der „Schriftlichen Prüfung“ sind 120 Fragen (24 Fragen pro Prüfungsfach) aus dem Fragenpool zu beantworten. Sofern in einem Fach weniger als 17 Fragen richtig beantwortet werden, ist die Prüfung nicht bestanden.
Bitte melden Sie sich mit folgendem Anmeldeformular (hier anklicken) an.
Leider sind folgende Jungjägerlehrgänge bereits ausgebucht:
- Frühjahr 2024
- Sommer 2024
- Herbst 2024
Gerne setzen wir Sie aber noch auf die Nachrückerliste! Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die Chancen, am gewünschten Kurs teilzunehmen zu können, sehr hoch sind.
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zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung Mai 2024
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.
Der „Frühjahrs-Lehrgang“ beginnt am
Samstag, 24. Februar 2024 - 08.00 Uhr
im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Anfang Mai dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.
Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 13.01.2022).
Der theoretische Unterricht in den Fächern
findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 29. April – 03. Mai 2024 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.
Unter der Feststellungs-Nr. 16.997-11352 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.
Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.
Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 833,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 8,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 240,00 € und die Munitionspauschale 169,00 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.250,00 € wird bei der Anmeldung fällig und ist spätestens bis Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen (Vordrucke bei der VJS erhältlich).
Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:
I. Teil = Jagdliches Schießen 04. Mai 2024
II. Teil = Schriftliche Prüfung 10. Mai 2024
III. Teil = Mündlich/praktische Prüfung 11. Mai 2024
Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.
Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.
Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es zählt das Datum der Anmeldung.
Änderungen, insbesondere eine Erhöhung der Gebühren, bleiben vorbehalten!
INFORMATION
zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung August 2024
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.
Der „Sommer-Lehrgang“ beginnt am
Samstag, 25. Mai 2024, 08.00 Uhr
im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Anfang August dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.
Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 13.01.2022).
Der theoretische Unterricht in den Fächern
findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 29. Juli – 02. August 2024 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.
Unter der Feststellungs-Nr. 16.997-11352 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.
Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.
Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 833,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 8,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 240,00 € und die Munitionspauschale 169,00 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.250,00 € wird bei der Anmeldung fällig und ist spätestens bis Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen (Vordrucke bei der VJS erhältlich).
Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:
I. Teil = Jagdliches Schießen 03. August 2024
II. Teil = Schriftliche Prüfung 09. August 2024
III. Teil = Mündlich/praktische Prüfung 10. August 2024
Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.
Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.
Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es zählt das Datum der Anmeldung.
Änderungen, insbesondere eine Erhöhung der Gebühren, bleiben vorbehalten!
INFORMATION
zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung November 2024
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.
Der „Herbst-Lehrgang“ beginnt am
Samstag, 07. September 2024 - 08.00 Uhr
im Jägerheim Saarwellingen. Dazu ergeht eine separate Einladung. Der Lehrgang wird bis Mitte November dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.
Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 13.01.2022).
Der theoretische Unterricht in den Fächern
findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr oder bis 18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 11. November – 15. November 2024 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.
Unter der Feststellungs-Nr. 16.997-11352 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.
Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.
Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind:
Die Lehrgangsgebühr beträgt 833,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 8,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 240,00 € und die Munitionspauschale 169,00 €. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.250,00 € wird bei der Anmeldung fällig und ist spätestens bis Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen (Vordrucke bei der VJS erhältlich).
Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:
I. Teil = Jagdliches Schießen 16. November 2024
II. Teil = Schriftliche Prüfung 22. November 2024
III. Teil = Mündlich/praktische Prüfung 23. November 2024
Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Jedoch können auch einzelne Teile wiederholt werden.
Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.
Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Es zählt das Datum der Anmeldung.
Änderungen, insbesondere eine Erhöhung der Gebühren, bleiben vorbehalten!
Hier können Sie sich den aktuellen Fragenpool als pdf-Dokument ansehen bzw. herunterladen.
Der Fragenpool ist die Grundlage für den II. Teil der Jägerprüfung „Schriftliche Prüfung“ im Saarland. Er besteht aus 1.000 Fragen, je 200 Fragen zu den Prüfungsfächern:
• Jagdrecht
• Jagdtierkunde
• Jagdbetrieb/Hundewesen
• Wildhege/Naturschutz
• Waffen/Schießwesen.
In der „Schriftlichen Prüfung“ sind 120 Fragen (24 Fragen pro Prüfungsfach) aus dem Fragenpool zu beantworten. Sofern in einem Fach weniger als 17 Fragen richtig beantwortet werden, ist die Prüfung nicht bestanden.
Bitte melden Sie sich mit folgendem Anmeldeformular (hier anklicken) an.
Leider sind folgende Jungjägerlehrgänge bereits ausgebucht:
- Frühjahr 2024
- Sommer 2024
- Herbst 2024
Gerne setzen wir Sie aber noch auf die Nachrückerliste! Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die Chancen, am gewünschten Kurs teilzunehmen zu können, sehr hoch sind.