Z.B., dass Niederwildhege in der „Moselle“ groß geschrieben wird
In seinem Vorwort freut sich Präsident Pierre Lang darüber, dass im letzten Herbst/Winter in der ganzen „Moselle“ jede Menge Hecken und Streuobstwiesen von den Jägerinnen und Jägern angelegt worden seien. Diese Hegemaßnahmen seien unverzichtbar, um die Wildarten und die Biodiversität zu erhalten. Weiter ging er auf die Aktion „Saubere Natur“ ein und bedankte sich bei allen, die etwas für die Natur und auch für die Öffentlichkeitsarbeit leisteten.
Wildhege
Von Forstseite werde über hohe Schalenwildbestände geklagt. Um die Bestände einschätzen zu können, müsse man die Populations- und Vegetationsweiser beachten. Hierzu könne man z.B. Weisergatter in der Größe von 12,5 auf 12,5 m einrichten. Aber auch Zustand, Gewicht und bei den Geweihträgern auch die Trophäenstärke seien zu berücksichtigen.
Jagdverpachtungen
Die Neu- bzw. Wiederverpachtungen sind abgeschlossen. Alle Jagden für die Periode von 2024-2033 hätten Pächter gefunden. Im Vergleich zur letzten Periode von 2015-2024 seien die Pachtpreise im Schnitt gesunken! Im ganzen Departement von 9,69 Euro je Hektar auf 9,25 Euro, und damit um rund 4,5 Prozent. Teurer seien die Jagden in Metz und Sarrebourg geworden. Die größten Reduktionen gab es in Saargemünd und Thionville, die mit ihren Pachtpreisen im oberen Bereich liegen. In der neuen Periode haben sich nun die Preisdifferenzen zwischen den Arrondissements verringert.
Pflanzung von Streuobstwiesen
Projekt „Bäume in die Landschaft“
Olivier Schoenstein ist der Beauftragte der Fédération für die Wiederherstellung der Biodiversität und den Naturschutz. Man habe sich mit den Imkern zusammengetan, um Schwerpunkte herauszufinden, was man für die größeren und die kleineren Tiere machen könne, führte er aus. Man habe zur Anlage von Streuobstwiesen jeweils vier bewährte Apfelsorten, Birnensorten, Wildkirschen- und Quetschen vorgeschlagen. Die Wiedereinführung lokaler und historischer Sorten in die Region sei sehr wichtig. Mirabellen und andere Kirschen habe man ausgeschlossen, weil diese Sorten sehr auf „Wirtschaftlichkeit“ ausgerichtet seien. Er erwarte sich erste sichtbare Erfolge für die Tierwelt, wenn die Bäume drei bis fünf Jahre sitzen.
Man wolle mit den örtlichen Schulen zusammenarbeiten und das Herz der Dörfer gewinnen. Man habe noch keine Vorstellung darüber, ob später die Anlieger ernten könnten und sollten, man sei jetzt in der Phase des Pflanzens, alles andere komme später.
"Saubere Natur 2025“
Auch in Frankreich gibt es etwas, was hierzulande „Picobello“ heißt. In ganz Frankreich hätten während dreier Tage Müllsammelaktionen stattgefunden. Diese seien von 93 Jägervereinigungen organisiert worden. Für die „Moselle“ z.B. hätte es 45 Aktionen gegeben, 1.100 Personen hätten daran teilgenommen, davon 300 Kinder. 8 Schulen hätten sich beteiligt und man habe 120 Kubikmeter Müll und Unrat gesammelt und aus der Landschaft entfernt.
„Tierbefreiungsaktionen“ haben sinnlos Hochsitze zerstört.
Neozoen überwachen, Risiken für die lokale Biodiversität
Marderhund, Waschbär, Nutria oder Goldschakal machten die gleichen Probleme wie in Deutschland. Der „kanadische Biber“ ist bei uns eher unbekannt. Die Arten werden erläutert und es wird dazu aufgerufen, diese Arten zurückzudrängen oder die Ansiedlung gar nicht erst zuzulassen.
Interregionale Aktionsgemeinschaft NATUR und JAGD/Action Interrégionale NATURE et CHASSE (AINC) zu Gast im Saarland
Am 10. Oktober 2024 waren die Vertreter der AINC zu Gast im Saarland. Das Jägerheim in Saarwellingen diente als Tagungsstätte.
Im Rahmen der regelmäßigen AINC-Treffen tauschen sich die Mitglieder über jagdliche und jagdpolitische Aktualitäten aus und berichten über Erfahrungen diesseits und jenseits der Grenzen.
AINC-Präsident Søren Kurz aus Baden-Württemberg eröffnete die Sitzung und begrüßte die anwesenden Repräsentanten der FdC du Bas Rhin, der FdC de la Moselle, der FSHC Luxembourg, des LJV Rheinland-Pfalz und der gastgebenden VJS.
Besonders begrüßte AINC-Präsident Søren Kurz den jagdpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im saarländischen Landtag, Roland Theis, sowie die beiden Referenten des Tages, Jörg Lohrig, Vorsitzender der saarländischen Rotwild-Hegegemeinschaft, und den Berufsjäger René Wiese, Leiter der ASP-Kadaversuchhundeausbildung, die später Fachvorträge hielten.
Informiert wurde aus Deutschland u. a. über die Absicht der Bundesregierung, erneut das Waffenrecht zu verschärfen, durch das Jäger und Sportschützen noch weiteren Reglementierungen unterworfen würden. Weiter wurde diskutiert über das Vorhaben der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (SVLFG), die Beiträge zu erhöhen, weil die Parkinsonkrankheit mittlerweile als Berufskrankheit der Landwirte anerkannt werde. Der DJV bereite derzeit eine Musterklage gegen diese Form der Quersubventionierung und Einbeziehung der Revierinhaber vor. Die Vertreter der Mitgliedsverbände trugen jeweils Neuigkeiten aus ihren Regionen vor.
Jörg Lohrig, Vorsitzender der saarländischen Rotwildhegegemeinschaft, und Vorstandsmitglied der VJS referierte anschließend über die Bedeutung der Wildtierquerung über den „Tunnel Pellinger Berg“ und das Vorhaben, dort eine Photovoltaikanlage zu errichten. Wildmeister René Wiese berichtete dann von seinen praktischen Erfahrungen als ASP-Suchhundeführer. Dies als gedankliche Vorbereitung für den Fall, dass die ASP in weitere Mitgliedsverbände überschwappt.
Jagen in Frankreich
Benötigt werden die folgenden Unterlagen:
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen ist möglich.
Werden Waffen über die Grenze gebracht, so sind diese getrennt von der Munition in abschließbaren Behältnissen zu transportieren.
Als deutscher Jäger muss man wissen, dass zwingend eine französische Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Die deutsche ist dort untauglich, da der Gesetzgeber vorschreibt, dass die Versicherung in unbegrenzter Höhe für entstandene Schäden haftet. In Deutschland wird eine solche Versicherung nicht angeboten.
Jagen in Luxemburg
Vorsicht beim Waffentransport in Luxemburg
Anlässlich der Frühjahrstagung der Action Interregionale Nature et Chasse (AINC) am 29. März 2023 in Geudertheim im Unterelsass, berichtete der Vertreter des Luxemburger Jagdverbandes (Fédération Saint-Hubert des Chasseurs du Grand-Duché de Luxembourg – FSHCL) über eine neue Regelung, die seit dem vergangenen Jahr für den Transport von Feuerwaffen in und durch Luxemburg gilt.
In Europa ansässige Personen, die einen Waffenschein / eine Waffenbesitzkarte ihres Wohnsitzlandes besitzen und mit einer Feuerwaffe nach Luxemburg einreisen möchten (z.B. zur Jagdausübung oder auch zur Durchreise), müssen sich im Voraus in ihrem Wohnsitzland einen Europäischen Feuerwaffenpass (EFWP) beschaffen. Dies entspricht europäischem Recht, welches auch in allen anderen EU-Staaten gilt.
Dieser EFWP muss jedoch nunmehr zusätzlich vor dem Einführen der Waffen nach Luxemburg von der Abteilung für Waffen und Wachdienste (Service armes et gardiennage) des Ministeriums der Justiz (13, rue Erasme, L-1468 Luxemburg, Tel. (+352) 247-84514 / 84523 / 84054) mit einem eigenen Sichtvermerk versehen werden. Bei Nichtberücksichtigung droht eine (zumindest vorübergehende) Beschlagnahme der betreffenden Waffen vor Ort.
Die AINC sieht in dieser Bestimmung eine Regelung, die geltendes europäisches Recht in unzulässiger Art und Weise weiter verschärft. Nachdem dies eine Angelegenheit von nationaler bzw. europäischer Tragweite ist, hat AINC-Präsident Søren Kurz den DJV gebeten, hierzu über die Bundesregierung in Luxemburg zu intervenieren.
Bis zur vollständigen Klärung des Sachverhaltes rät die AINC allen betroffenen deutschen Jägerinnen und Jägern jedoch, den Vorgaben Folge zu leisten, um Unannehmlichkeiten vor Ort zu vermeiden.
Zuständiges Amt:
Ministère de la Justice
Service des Armes Prohibées
13, rue Erasme
L-2934 Luxembourg
Informationen erhalten Sie hier:
Marc Müller: Tel.: (+352) 2478 - 4514
Carole Pott: Tel.: (+352) 2478 - 4523
Jessica Biver: Tel.: (+352) 2478 - 4054
erreichbar - morgens von 08.30 bis 11.30 Uhr!
Kontaktieren Sie hierfür bitte die:
⇒ Fédération départementale des chasseurs de la moselle
Maison de la chasse et de la Nature
1, rue de la Passotte - BP 37815
57078 Metz cedex 03
Tel.: 03 87 75 82 82
Fax: 03 87 75 82 83
E-Mail: info@fdc57.org
www.fdc57.org
Diese Praxis gilt nur für deutsche Jägerinnen und Jäger, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, nicht in Frankreich!
Französische Jägerinnen und Jäger müssen dafür in Deutschland die sogenannte "Schießergänzungsprüfung für Franzosen" ablegen. Diese ist gleichgesetzt mit Teil 1 der Jägerprüfung gem. § 19 DV-SJG.
Zusammen mit einem französischen Jagdschein sind damit die Voraussetzungen zur Erteilung eines Ausländerjahresjagdscheines erfüllt.
Kontaktieren Sie hierfür bitte die VJS-Kreisgruppe Saarbrücken, Herrn Kreisjägermeister Heiner Kausch, info@heinerkausch.de.
Sehr viele saarländischen Jäger jagen beiderseits der deutsch-französischen Grenze. Dass Jagd bürokratisch geregelt ist, ist allgemein bekannt. Ein wichtiger sachlicher Aspekt ist die Jagdhaftpflichtversicherung, die sowohl in Deutschland als auch in Frankreich obligatorisch ist und in der Zielsetzung in etwa der KFZ-Haftpflichtversicherung entspricht. Während in Deutschland der Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung vorm Lösen des Jagdscheines erbracht werden muss - für Mitglieder mit Gruppenversicherungsteilnahme ganz unbürokratisch durch Zahlen der Prämie beim Lösen des Jagdscheines möglich -, muss in Frankreich der Nachweis nur bei der Jagd mitgeführt werden. Die Gefahr, dass hier eine Pflichtverletzung vorkommt, ist also in Frankreich wesentlich größer als in Deutschland. Nun bieten viele Jagdhaftpflichtversicherungen Deckung auch für die Jagd im Ausland an, so auch unsere Versicherung bei der Generali. Ob diese aber im jeweiligen Land ausreicht, muss vom Jäger selbst geprüft werden. In Frankreich ist eine deutsche Haftpflichtversicherung generell untauglich, da das französische Gesetz vorschreibt, dass die Versicherungssumme „unbegrenzt“ sein muss. In Deutschland gibt es aber keine Haftpflichtversicherung, weder für Jagd noch für andere Bereiche, die unbegrenzt ist. Dies ist bislang zu wenig bekannt! Ganz praktisch bedeutet das, dass der deutsche Jäger für die Jagd in Frankreich auf französischer Seite eine Versicherungsagentur aufsuchen und dort eine Jagdhaftpflichtversicherung für Frankreich abschließen muss. Diese kostet rund 26,- EURO. Dass sich die Jagdjahre und damit auch die versicherten Perioden in Deutschland (01.04 – 31.03) und in Frankreich (01.07. – 30.06.) unterscheiden, sei nebenbei erwähnt.
Gemäß der Vereinbarung zur Unterstützung der grenzüberschreitenden Wildfolge durch die VJS und die FDC57 wurde nachstehenden Schweißhundeführern die Nachsuche in den Gebieten des Département de la Moselle und des Saarlandes ermöglicht:
Eine Aktionsgemeinschaft stellt sich vor:
Überregionales Jagen mit einem europäischen Jagdschein ist ein großer Herzenswunsch der europäischen Jäger. Die Harmonisierung des europäischen Jagdrechtes wird noch Jahre und Jahrzehnte dauern. Der europäische „Dachverband“ der Länderdachverbände heißt FACE und begleitet den Prozess auf europäischer Ebene. Keine Konkurrenz zur FACE, sondern eine kleine Aktionsgemeinschaft an der Nahtstelle von Frankreich und Deutschland ist die AINC.
Die sog. Saar-Lor-Lux-Region liegt im Übergangsbereich des deutschen und des französischen Sprach- und Kulturbereiches. Was lag und liegt also näher, den vorhandenen Kontakt zwischen den Jägern zu institutionalisieren und sich auf der Ebene der Landesjagdverbände zu treffen und Meinungen und Informationen, insbesondere über jagdrechtliche und politische Entwicklungen, auszutauschen.
Nach Vorgesprächen während des Jahres 1989 wurde die AINC am 05. April 1990 in Luxemburg gegründet. Gründungsmitglieder waren die Landesjagdverbände von Rheinland-Pfalz und Saarland, La Fédération des Chasseurs de la Moselle, Le Saint Hubert Club du Grand-Duché le Luxembourg und La Fédération des Chasseurs Luxembourgois. Seit Jahren gehört auch der LJV Baden-Württemberg zur Runde.
Satzungsgemäßes Ziel der Vereinigung ist die Verbesserung und die Verteidigung der Jagdsysteme im Herzen Europas, unter Berücksichtigung einer naturschützenden ökosystem- und waidgerechten Jagdausübung.
Der Vorstand besteht aktuell aus dem Präsidenten, Herrn Soeren Kurz (Justitiar Baden-Württemberg), dem Vize-Präsidenten, Herrn Josef Schneider (Saarland) und dem Schatzmeister, Herrn Pierre Wengler (Luxemburg).
Pro Halbjahr treffen sich die Präsidenten und Geschäftsführer der Verbände und besprechen sowohl „Dauerbrenner“ als auch Neuigkeiten und sich anbahnende Bewährungsproben für Jagd und Jäger:
Erste Themenschwerpunkte waren die Harmonisierung der Jägerprüfungssysteme, die Anpassung der Jagdzeiten und die Behandlung von Wildarten, die im französischen Bereich auch „Schädlinge“ genannt werden (dazu gehören z.B. Fuchs und Schwarzwild). Im Weiteren befasste man sich mit dem unterschiedlichen Waffenrecht für Jäger und den Wildbewirtschaftungsrichtlinien. Auch wollte man länderübergreifende Hegegemeinschaften initialisieren. Furore macht z.B. die Hege des Rotwildes in den Revieren von Elsass und Lothringen und den rigorosen Abschussvorschriften in den Staatsforsten von Rheinland-Pfalz. Da das Gebiet geografisch und als Wildlebensraum zusammenhängt, musste eine Harmonisierung gefunden werden.
Auch die Jagd mit Pfeil und Bogen, die in Frankreich erlaubt ist, als auch die tierschutzgerechte Bewegungsjagd standen auf der Agenda. Dass man sich über neue Erkenntnisse beim Fuchsbandwurm oder den von Zecken übertragenen Krankheiten austauschte, ist nur normal, genauso wie man die Umsetzung der EU-Richtlinien bei der Flächenstilllegung und neuerdings bei der Fleischhygiene im jeweiligen Nachbarland genau beobachtet. Informationen von nebenan können eigene Behörden oft vor übertriebenem, manchmal auch nicht ausreichendem, Agieren abhalten.
Bewährungsproben des Handelns z.B. war - und ist z.T. immer noch - die Bekämpfung der Schweinepest, einer Erkrankung der Hausschweine und Wildschweine, die vor den Ländergrenzen nicht halt macht. Im Erfahrungsaustausch konnten Bekämpfungsmethoden ausgetauscht und abgesprochen werden, auch wenn die Gesundheitsbehörden hüben und drüben oft sehr konträrer Meinung waren.
Auch befasste sich die Aktionsgemeinschaft mit der Ansiedelung des Luchses, sowohl der selbständigen als auch der von Menschenhand geförderten.
Immer wieder ist der Wildschadensersatz und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle einer Wildschadensausgleichskasse vorgestellt und diskutiert worden.
Die Vertreter der Jagdverbände sind sich einig: „Wenn es die AINC nicht gäbe, müsste sie gegründet werden! Auch wenn die hochtrabenden Ziele der Anfangsjahre nicht verwirklicht werden konnten, weil Europa nicht schneller zusammenwächst, das gegenseitige Treffen und das persönliche Kennen der Jagdpräsidenten von hüben und drüben erleichtert Vieles!“