Am Montag, 03.04.2023, war das komplette Präsidium der VJS zu Besuch bei Innenminister Reinhold Jost. Unterstützt wurden sie von Polizeidirektor a.D. Eberhard Becker, dem Fachmann der VJS fürs Waffenrecht.
Gesprächsthemen waren u. a. die Anfang Januar erneut auf die Tagesordnung geratene Novellierung des Bundeswaffengesetzes, die aktuelle Verwaltungspraxis der Unteren Waffenbehörden und die (Folgen von) Waffenaufbewahrungskontrollen.
Auf Empfehlung des Ministers soll noch ein Gespräch der VJS mit der Obersten Waffenbehörde angesetzt werden, in dem es darum gehen soll, Fragen der Verhältnismäßigkeit bei waffenrechtlichen Verstößen stärker bei der behördlichen Entscheidungsfindung einfließen zu lassen und damit die Schwere der waffenrechtlichen Folgen eines Fehlverhaltens abzumildern. Hierbei könnte als grobe Orientierung auch die Frage beachtet werden, ob sich das Fehlverhalten als Straftat oder nur als Ordnungswidrigkeit darstellt.
Weiter wird sich die VJS an den Landkreistag wenden, um zu erreichen, dass alle Unteren Jagd- und Waffenbehörden des Saarlandes wieder stärker anstreben werden, zeitnah bzw. fristgemäß Dokumente auszustellen bzw. Eintragungen in diese vorzunehmen.