Das Saarland ist ein vergleichsweise dicht besiedeltes Land mit 420 Einwohnern pro Quadratkilometer. Aber die Bevölkerung ist nicht gleichmäßig verteilt. Im südlichen Saarland rund um Saarbrücken ist die Bevölkerungsdichte deutlich höher. Im nördlichen Saarland hingegen finden sich Bereiche, wo die Bevölkerungsdichte gerade mal bis an 180 Einwohner pro Quadratkilometer heranreicht. Der Landkreis Merzig-Wadern ist also für saarländische Verhältnisse daher ein vergleichsweise dünn besiedelter Landstrich. Hier konnte sich eine länderübergreifende gemeinsame Rotwild-Population mit dem benachbarten Rheinland-Pfalz im Landkreis Trier-Saarburg erhalten.
Die Jagdpolitik beider Länder in Bezug auf den Rothirsch unterscheidet sich maßgeblich. Während es in Rheinland-Pfalz seit der Nachkriegszeit Rotwildgebiete und rotwildfreie Gebiete gibt, geht das Saarland seit 2004 einen anderen Weg. Hier wird nicht mehr zwischen rotwildfreien und Rotwildgebieten unterschieden. Außerhalb der einstigen Rotwildgebiete dürfen sich die Tiere seit 2004 ungehindert ausbreiten und stehen dabei unter besonderem Schutz. Weiterhin werden im Saarland keine Hirsche der Mittelklasse freigegeben. Die Bewirtschaftung der gemeinsamen Population in den beiden Bundesländern wird auf rheinlandpfälzischer Seite von der Rotwild-Hegegemeinschaft „Osburg Saar“ und auf saarländischer Seite von der Rotwild-Hegegemeinschaft „Saarländischer Hochwald“ verantwortet. Die Population umfasst ein Verbreitungsgebiet von ca. 45.000 ha, wovon ca. 18.000 ha im Saarland liegen, davon 4.000 ha Kernlebensräume. Die Populationsgröße wird auf insgesamt 1.500 – 1.800 Tiere geschätzt.
2015 wurden von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz Untersuchungen bezüglich der genetischen Diversität und benachbarter Rotwild-Bewirtschaftungsbezirke in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Die grenznahen Räume benachbarter Bundesländer wurden dabei berücksichtigt. Insgesamt konnten vier genetisch unterschiedliche Populationscluster (Eifel, Hunsrück, Pfälzerwald, rechtsrheinische Gebiete) festgestellt werden (Hochkirch 2012).
Negative Effekte einer verringerten genetischen Diversität konnten westlich der Autobahn A1 zwischen Moseltal und Nonnweiler erkannt werden. Dort wurden fallweise Werte ermittelt, die nach heutigen Erkenntnissen eine beeinträchtigende Überlebensfähigkeit gegenüber einer vitalen Population erkennen lassen.
Die „Rotwild-Hegegemeinschaft Saarländischer Hochwald“ dokumentiert seit 2010 im gesamten Saarland Funddaten von verunfallten Hirschen, Beobachtungen von zuverlässigen Personen, insbesondere außerhalb der sogenannten Kernlebensräume im saarländischen Hochwald. Diese Daten wurden nun von dem renommierten Wildbiologen Olaf Simon kartographisch visualisiert.
Problematik
In den vergangenen Jahren ist es besonders im saarländischen Lebensraum der grenzüberschreitenden Hunsrück-Population zu einschneidenden Lebensraumverlusten auf den gesamten Korridoren der Fernwanderwege durch neu erschlossene Gewerbegebiete, großflächige PV-Freiflächenanlagen und weitere Siedlungsverdichtungen gekommen.
Abbildung: Barrierewirkung durch eine PV-Großflächenanlage zwischen dem Hochwaldgürtel und der vorgelagerten Waldinsel „Hirzenackerwald“ (Lebensraumverlust von ca. 600 ha).
Abbildung: Gezäunte Verbindungsstraße zwischen Merzig und Mettlach verschließt den Korridor über die Saarschleife in Richtung Frankreich
Hierdurch wird bereits jetzt das arttypische Wanderverhalten der Rothirsche zwischen dem geschlossen bewaldeten Hochwaldgürtel des Westhunsrücks zu den vorgelagerten Waldinseln komplett unterbunden. Hunderte Hektar Sommerlebensräume sind seit 2012 durch neu entstandene unüberwindbare Barrieren im Nordsaarland durch Raumplanungen ohne ausreichende Berücksichtigung der Wildtiere verloren gegangen. Großflächig betrachtet, können die Tiere nach Norden aufgrund der Bebauungen um Trier nicht wandern, nach Osten schneidet die A1 die Korridore ab, nach Süden tut dies die Siedlungsverdichtung im mittleren Saarland und nach Westen die A8, bisher noch durch den Wildtierkorridor des Pellinger Berges über eine 600 m breite Tunneldecke durchlässig.
Die Rotwild-Hegegemeinschaft sieht ihre gemeinsame Rothirschpopulation mit den im rheinlandpfälzischen Hochwald vorkommenden Hirschen einer Verinselung entgegenlaufend. Das seit mehreren Jahren durchgeführte Monitoring der Rotwild-Hegegemeinschaft, gemeinsam mit den regionalen Akteuren des Naturschutzes, zeigt erste Ergebnisse. Es kristallisieren sich bisher zwei Verbundachsen (Fernwechsel) heraus.
a) Versuche junger Hirsche aus dem Lebensraum Pfälzerwald/Nordvogesen oder aus diesem heraus in den westlichen Hunsrück (Hoch- und Idarwald). Diese enden an den unüberwindbaren Barrieren der Autobahnen (A6/A8) im südlichen Saarland.
b) Des Weiteren wurden junge Hirsche aus dem saarländischen Hochwald zu dem benachbarten französischen Rotwildlebensraum im 50 km entfernten Kedange-sur-Canner im Departement Moselle nachgewiesen.
Auf französischer Seite sind die Möglichkeiten der Wanderbewegungen wegen deutlich dünnerer Besiedlung (160 Einwohner pro Quadratkilometer) günstiger. Auf deutscher Seite steht nur noch eine Verbundachse westlich der Gemeinde Orscholz zur Verfügung. Hier wechseln sich intensive Landwirtschaft und kleinere Wald- und Heckenstreifen ab. Die vollständig eingezäunte Autobahn A8 trennt hier nicht nur Frankreich von Deutschland, sondern auch Wildtiere entlang dieser Route, die von Saarbrücken nach Luxemburg führt. Auf dieser gesamten Autobahnteilstrecke gibt es lediglich eine funktionierende Wildtierquerungshilfe. Diese befindet sich auf dem sogenannten Pellinger Berg, der als Tunnelüberbauung einen Korridor von ca. 600 m bildet.
Abbildung: Wildtierquerungshilfe Pellinger Berg mit geplanter PV-Anlage (rot umrandet)
Im Juni 2023 wurde ca. 450 m nördlich der Tunnelüberbauung A8 Pellinger Berg auf der Autobahn ein junger Hirsch überfahren. Der Hirsch wurde am Abend vorher von einem Berufsjäger bestätigt. Dieser und ein weiterer Hirsch liefen an der Autobahnzäunung von Westen entlang und versuchten, den Zaun zu überwinden und die Autobahn zu queren. Der zuständige Revierjäger meldete am folgenden Morgen der Rotwild-Hegegemeinschaft die Sichtung zur Aufnahme ins Monitoringkataster. Einige Stunden später wurde von einem Landwirt der Tod eines Hirsches auf dem direkt daneben liegenden Autobahnabschnitt gemeldet. Nach Inaugenscheinnahme durch den Revierjäger wurde der Hirsch als einer der beiden am Vorabend gesichteten Stücke identifiziert.
Durch diesen tödlich verunfallten Hirsch wurde die Rotwild-Hegegemeinschaft zufällig darauf aufmerksam gemacht, dass auf der als einzigen Überquerungsmöglichkeit zur Verfügung stehenden Tunnelüberbauung Pellinger Berg PV-Anlagen geplant sind.
Der Tunnel verläuft in der Mettlacher Gemarkung im Verlaufe der A8. Beim Bau des Autobahnabschnittes entschied man sich in den 90er Jahren gegen einen Einschnitt in die Landschaft und für die deutlich teurere Tunnellösung. Ziel war u.a., die Querung der Autobahn durch Wildtiere weiterhin zu ermöglichen. Die Wirksamkeit der Tunnellösung als Wildtierquerung für Rothirsche und weitere Großsäugetiere steht in enger Verbindung zum Planfeststellungsbeschluss. Einige Jahre nach Inbetriebnahme der Autobahn wurde die Wildtierquerung über den Tunnel Pellinger Berg im Rahmen einer öffentlichen Evaluierung der Wildtierdurchlässigkeit der A8 auf seine Eignung als Querungsbauwerk für Rothirsche und andere Großsäuger geprüft (Anon2010):
Der Tunnel Pellinger Berg zeichnet sich durch eine hohe Funktionalität und hohe Durchlässigkeit und eine günstige Einbindung in die Naturlandschaft aus und erhielt das Prädikat einer vollwertigen Wildtierpassage, so die Bewertung.
Als funktionserhaltende Maßnahme einer möglichst hohen Durchlässigkeit wurde die Maßgabe festgeschrieben, im Zuführungsbereich der Tunneldecke Störungen zu unterbinden und zu vermeiden (Anonymus 2010).
Nun plant die Gemeinde Mettlach auf der Tunneldecke die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage und zäunt die Wildquerung damit weitgehend ein. Ein aktuelles wildökologisches Gutachten des Instituts für Tierökologie bestätigt den Verlust der herausragenden Bedeutung für Großsäuger (Simon 2024a). Hierdurch wird die einzige Verbundachse, um als Rothirsch aus dem Saarland in Richtung Frankreich wandern zu können, unterbunden.
Die europäische Union verfolgt das Ziel, einen weiteren Verlust der Biodiversität zu stoppen. Das Bundesamt für Naturschutz hat dem folgend bereits 2011 eine Studie in Auftrag gegeben, die darstellt, welche Wanderkorridore für Wildtiere bestehen und wie wichtig deren Erhalt für den Arterhalt wandernder Tiere in Deutschland ist (BfN 2012). Diese Studie bezeichnet die Wildtierquerung am Pellinger Berg als eine Verbundachse von hoher nationaler Bedeutung.
Abbildung 1: Ausschnitt aus der Karte „Netzwerk für Wald bewohnende, größere Säugetiere, Prioritäten zur Vernetzung von Lebensraumkorridoren im überregionalen Straßennetz (HÄNEL & RECK 2010). Aus BfN (2012):
Ergebnis des F+E-Vorhaben „Prioritätensetzung“ FKZ 3507 82 090. Bundesweite Prioritäten zur Wiedervernetzung von Ökosystemen. Überwindung straßenbedingter Barrieren.
Der Kartenausschnitt zeigt das Saarland und - rot umrandet - den aus dem Schwarzwälder und Osburger Hochwald führenden Korridor, der im Abschnitt Pellinger Berg die A8 überwindet.
Der Sachverständige und Wildbiologe Olaf Simon betrachtet das Planungsvorhaben aus wildbiologischer Sicht, er ordnet den Tunnel Pellinger Berg naturräumlich in das Wanderverhalten der Rothirsche im Kontext der beiden umgebenden Rotwildvorkommen auf französischer und deutscher Seite ein und bewertet dabei die Bedeutung der aktuell mit einer hohen effektiven Breite abseits menschlicher Siedlungen liegender Wildtierquerung über die A8 (Simon 2024ab). Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass diese beiden Populationen mit ihrem Lebensraum eben nicht unmittelbar an die Wildquerungshilfe angrenzen, sondern beidseitig eine Distanz von etwa 15 bis 20 km besteht.
Simon (2024a) stellt fest, dass im Saarland bisher keine Grünbrücken errichtet wurden, um Landschaftszerschneidungen abzumildern (siehe dazu auch „Landschaftsprogramm Saarland LaPro 2009“).
Er wertet die im Zuge der A8 Tunnelführung durch den Pellinger Berg entstandene Wildtierquerung als Querungshilfe mit „hoher Eignung für Großsäugetiere“, ob Rothirsch, Wolf, Luchs oder Wildkatze etc. ein. Weiterhin stellt er fest, dass diese Querungshilfe über die A8 weder im Landschaftsprogramm 2009, dem sogenannten LaPro, weder in der Karte 4 -Lebensraumverbund- noch in der Karte 5 -Freiraumentwicklung- eine fachliche Würdigung durch das Umweltministerium des Saarlandes erfährt ((Landschaftsprogramm Saarland Lapro 2009).
Auf eine Anfrage an die Landesregierung bzw. die entsprechenden Behörden erhielt die Hege-Gemeinschaft die Aussage, dass der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1990 vor zwei Jahren (2023) an die Autobahn GmbH weitergeben wurde und eine Abschrift des Beschlusses nur unvollständig aufzufinden sei. Im besagten Planfeststellungsbeschluss sind verbindliche Auflagen, was den Schutz der Natur anbelangt, aufgeführt.
Man beachte: Der Biotopverbund im Landschaftsprogramm wurde nicht in den vergangenen zwei Jahren erstellt, sondern bereits 2009. Erstmals nach 15 Jahren wird jetzt eine Evaluierung des LaPro nun im Saarland in Angriff genommen.
Die einzige Wildquerungshilfe für Großsäuger im Saarland wurde – erstaunlich – erneut von den Behörden vergessen. Die Situation ist umso pikanter, weil der Wildbiologe Simon daran erinnert, dass das Bundesamt für Naturschutz bereits im Jahre 2010 für Deutschland eine Studie mit Karte erstellen ließ mit dem Titel „Bundesweite Prioritäten zur Wiedervernetzung von Ökosystemen“ und dort in einer nationalen Biotopverbundkarte „Netzwerk für waldbewohnende größere Säugetiere, Prioritäten zur Vernetzung von Lebensraumkorridoren im überregionalen Straßennetz“ (Hänel & Reck 2010) alle relevanten Verbundachsen für waldbewohnende Säugetiere dargestellt sind. Die relevanten Fakten liegen also bereits seit 15 Jahren aufbereitet „auf dem Tisch“.
Schaut man sich nun diese nationale Karte näher an, findet man für das Saarland zwei starke Waldverbundkorridore, bezeichnet als national bedeutsame Korridore, die Waldlebensräume von größer als 250 km² miteinander verbinden (Hänel & Reck 2010). Und bei dem einen von zweien im Saarland verlaufenden „national bedeutsam verlaufenden Korridoren“ handelt es sich um das Korridorband zwischen dem saarländischen Hochwald über den Pellinger Berg (A8) ins Departement Moselle.
„Die einzigen, die es nicht gefunden haben und noch nicht finden, sind die zuständigen Saarländischen Behörden“.
Kommt man in diesem Zusammenhang zur Quintessenz des Parteiengutachtens des PV-Anlagen-Betreibers, sieht dieser die Situation sehr entspannt und kommt zu dem Schluss, dass nach MAQ „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere“ eine geforderte Mindestbreite von 50 m ausreichend ist und nach Bau und Zäunung der PV-Anlage auch weiterhin gegeben sein wird, auch wenn 60 – 70 % der Tunneldecke unpassierbar geworden sind.
Das sieht Simon anders:
In einem vom BfN initiierten Experten-Workshop zum Thema Lebensraumverbund/Wildtierwege im November 2022 wurden acht Empfehlungen herausgearbeitet (Peter et al. 2023), zwei dieser Empfehlungen sind besonders relevant für das Planvorhaben Pellinger Berg.
Empfehlung 1)
Berücksichtigung obligater Tabuflächen. Ausgewiesene Flächen des Biotopverbundes, wie z.B. überörtlich bedeutsame Lebensraumkorridore und Wildtierwege, müssen ebenso wie geplante Wiedervernetzungsmaßnahmen berücksichtigt und prioritäre Bereiche der Wiedervernetzung von einer Bebauung ausgeschlossen werden. Ebenso müssen besondere Potenzialflächen für die Wiedervernetzung sowie vorhandene Tierquerungshilfen und andere Querungsbauwerke, die von Tieren genutzt werden könnten, funktional gesichert werden.
D.h. im Klartext: Es ist keine Verschlechterung zu dulden.
Empfehlung 2)
Freihalteflächen um größere Querungshilfen. Querungshilfen an Verkehrswegen können nur funktionieren, wenn ihr Zugangsbereich und zumindest das nähere Umfeld hindernisfrei sind und Trittsteinbiotope in diesem Bereich in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.
Dementsprechend sollen keine PV-Freiflächenanlagen im Umkreis von 300 m um bestehende Grünbrücken, Grünunterführungen, Faunabrücken und Faunaunterführungen sowie Talbrücken, Gewässerunterführungen und Zugangskorridore zu Querungshilfen angelegt werden. Zudem müssen im weiteren Umkreis von 900 m mindestens drei jeweils 100 m breite, ununterbrochene Wildkorridore je Straßenseite freigehalten werden, damit der Zugang zu den Querungshilfen aus verschiedenen Richtungen möglich bleibt und nicht übermäßig beeinträchtigt wird (Peter et al. 2023).
Auch das steht in krassem Gegensatz zu dem Parteiengutachten des Projektierers.
Dann sieht Simon diese 50m-Regelung laut MAQ, mit der die Projektbefürworter argumentieren, im konkreten Fall des Pellinger Berges für nicht ausreichend als praktisch funktionale Querungshilfe. Diese 50m-Regelung für die Mindestbreite eines Querungsbauwerkes bezieht sich immer auf eine Situation, in der ein Rotwildkernlebensraum oder ein zumindest beidseitig stetig besiedelter Raum durch eine Barriere zerschnitten wird und die Querung an besonders günstiger Stelle in Wald-Wald-Verbindung errichtet wird.
Das ist am Pellinger Berg nicht der Fall, dort wandern die Tiere aus ihren 15 -20 km entfernten Einstandsgebieten über Offenlandstrukturen und Ackerflächen zu diesem 600 m breiten Querungsband. Diese 600 m Breite sind notwendig, um auf die Querungshilfe zu treffen. 50 m oder 100 m Breite bei gezäunter Umgebung und regelmäßigen Störungen sind als verbleibende Querungsbreite funktional nicht ausreichend.
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) (2022) führte durch ein Expertengremium (Attermeyer et al. 2022) den aktuellen Stand des Wissens zu Dimensionierungen und daraus resultierenden Nutzbarkeiten von Querungshilfen für Großsäugetiere zusammen. Das neu bearbeitete Merkblatt für Querungshilfen an Straßen (MAQ, FGSV 2022) ist richtungsweisend und fordert eine hohe Nutzbarkeit von Querungsbauwerken, insbesondere auch für nicht residente Individuen (Individuen, die für Wiederbesiedlungsprozesse oder großräumige Metapopulationssysteme von hoher Bedeutung sind, die aber mit der Örtlichkeit nicht vertraut sind und für die angenommen wird, dass sie gegenüber unbekannten, schmalen Querungshilfen ein starkes Meideverhalten zeigen“).
Das heißt: Nicht residente Tiere, in unserem Fall immer einzelne junge Hirsche, die für Wiederbesiedlung, den Genaustausch enorm wichtig sind, aber
- nicht mit der Örtlichkeit vertraut sind
- gegenüber unbekannten schmalen Querungshilfen ein starkes Meideverhalten zeigen, werden an gering dimensionierten Querungshilfen zurückweichen.
Die Wildtierquerung Tunnel Pellinger Berg hat heute noch eine weite Dimensionierung. Eine Einschränkung der vorhandenen günstigen Dimensionierung am Pellinger Berg ist daher auch im Sinne des neu bearbeiteten Merkblattes für Querungshilfen an Straßen (MAQ, FGSV 2022) abzulehnen.
Fazit von Olaf Simon:
- Der Rothirsch benötigt für eine ortsbezogene Nutzbarkeit von Querungshilfen die höchsten Anforderungen an weite Dimensionen.
- Die Sicherung der Durchlässigkeit der Landschaftsräume für wandernde Wildtiere ist lebensnotwendig für eine genetisch diverse und reichhaltige Population.
- Die „Wildtierquerung Pellinger Berg“ weist zum jetzigen Zeitpunkt eine funktionierende hohe Querschnittsbreite auf und liegt nachweislich als Nadelöhr entlang eines national bedeutsamen Korridors, der Waldfunktionsräume von größer 250 km² verbindet (BfN 2012).
- Je größer dimensionierte Querungsbauwerke sind und je störungsfreier diese Bauwerke sind, umso eher werden wandernde Tiere diese annehmen.
- Das BfN hat 2023 als eine zentrale Empfehlung das Freihalten um größere Querungshilfen und das Verbessern der Trittsteinbiotope dringend empfohlen.
Und jetzt kommt der Kernsatz:
Es sollen keine Großflächen-PV-Anlagen im Umkreis von mindestens 300 m um bestehende Grünbrücken und Zugangskorridore zu Querungshilfen angelegt werden (Peter et al. 2023).
Diese Aspekte finden bei den Damen und Herren des Verfahrens der Gemeinde Mettlach kein Gehör. Bei der Sitzung des zuständigen Bauausschusses im Mai 2025 wurde von einigen Mitgliedern verneint, dass eine zweite Stellungnahme des Umweltministeriums (Oberste Jagdbehörde) vorliegen würde. Diese Stellungnahme lag nach Recherchen der Hegegemeinschaft diesem Ausschuss aber sehr wohl vor. In dieser wird von einer Bebauung der Tunneldecke und der direkten Umgebung dringend abgeraten. Von daher ist die Aussage von zuständigen Ratsmitgliedern, diese Stellungnahme sei gänzlich unbekannt, schlichtweg falsch.
Wenn man etwas nicht sehen oder hören will, heißt es nicht gleich, dass es nicht existiert. Seitens des Bürgermeisters (Jagdscheininhaber) und des zuständigen Bauausschusses wird die zweite Stellungnahme ignoriert und mit dem Hinweis auf eine stark durch KFZ-Verkehr frequentierte Unterführung), unmittelbar angrenzend an eine Ortslage, abgewiesen.
Die Gemeinde Mettlach hat im Fall Pellinger Berg die Planungshoheit. Zum jetzigen Zeitpunkt ignoriert sie jede wissenschaftliche und wildbiologische Expertise. Es bleibt zu hoffen, dass die Mehrheit des Gemeinderates noch zur Einsicht kommt, eine alternative Lösung gemeinsam mit einem auf diesem Fachgebiet tätigen Wildbiologen zu erarbeiten. Dies ist derzeit jedoch noch nicht in Sicht.
Die Verantwortlichen haben bisher nicht erkannt, dass 35.000 Euro Einnahmen pro Jahr für die Gemeinde mittelfristig einen hohen Blutzoll von verunfallten Wildtieren und vermeidbares Tierleid bewirken, letztendlich langfristig betrachtet das Aussterben des Rothirsches im Saarland bedeuten könnte.
Jörg Lohrig, Leiter der „Rotwild-Hegegemeinschaft Saarländischer Hochwald“