„Bei den Nachbarn brennt’s!“ ist wohl ein Satz, den niemand gerne hört. Sorgen ums eigene zuhause kommen auf. Auch wenn Sie gerade keine Flammen sehen, keinen Rauch riechen und keine Feuerwehrsirenen zu hören sind, bei unseren Nachbarn in Rheinland-Pfalz brennt es, und zwar gewaltig.

Liebe Saarjäger, Sie alle haben vor knapp zwei Jahren die Empörung um einen Jagdgesetzentwurf vernommen, den die Ampel-Regierung in Rheinland-Pfalz vorgelegt hatte. Es war ruhig geworden um das Thema, die Wogen waren scheinbar geglättet. Es gab Gespräche, es gab einen zweiten Gesetzentwurf und es gab Zusagen aus der Regierungskoalition, das Jagdgesetz würde in der laufenden Legislatur nicht mehr angerührt. Diese Ruhe war, so wissen wir heute, trügerisch. Ein Schwelbrand, der gelöscht schien und heute das Haus erneut in Vollbrand versetzt hat.

Was ist nun plötzlich passiert? Die grüne Umweltministerin Eder hat ohne das Wissen der Verbände und der Fraktionen einen nun dritten Jagdgesetzentwurf ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Und das nicht irgendwie. Sie hat den hundertdreißigseitigen Entwurf den Fraktionen an einem Freitagnachmittag zugesendet und die erst Lesung schon sechs Tage danach angesetzt. Für den Tag nach der ersten Lesung wiederum hat sie eine Sundersitzung des Umweltausschusses einberufen, der wiederum Sondersitzungen beschlossen hat, um schnellstmöglich die zweite und dritte Lesung zu ermöglichen. Kurzum: Eder will das Parlamentarische Verfahren auf sieben Wochen Dauer reduzieren und den Entwurf noch Anfang Juli, vor der parlamentarischen Sommerpause zum Beschluss führen. Solche Verfahren dauern normalerweise Monate.

Was da gerade passiert, ist alles andere als üblich. Ein strittiges Gesetz mit großem fachlichem Umfang wird hier in Windeseile durchs Parlament geboxt. Das geschieht dabei noch zu einem kritischen Zeitpunkt, im März 2026 sind Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz. Eder setzt hiermit ihre Koalitionspartner unter massiven Zeitdruck, womöglich um ein echtes parlamentarisches Verfahren zu unterbinden und „ihren“ Entwurf des Gesetzes möglichst unverändert beschließen zu können. Das ist ein abgekartetes Spiel. Dieses Verfahren war von langer Hand geplant, muss als zutiefst undemokratisch und hinterlistig bewertet werden. Die Verbände sind kalt erwischt. Niemand war auf diese Situation vorbereitet, sie hatte sich so nicht einmal im Ansatz angedeutet. Zusagen der Regierungsfraktionen und des Ministeriums wurden im großen Stil gebrochen.

Das alles ist politisch bedenklich, wird die Abwendung der Bevölkerung von den etablierten Parteien beschleunigen und die Politikverdrossenheit weiter fördern.

Wofür soll man sich engagieren, wenn eine grüne Ministerin am Ende sowieso macht, was sie will? Mit diesen Fragen sind die Rheinland-Pfälzer konfrontiert, wenngleich das deren aktuellen Großbrand nicht löschen wird. Also erstmal zu dem Zündstoff, was steht drin in diesem Gesetz?

Im Grundsatz kann man sagen, der Entwurf ist ein Wildvernichtungsgesetz, dass die Jäger gängelt und sie unter die Fuchtel von Forstideologen stellt. Das Gesetz ist von Anfang bis Ende durchseucht von Ideologien und Totschieß-Mentalität. Drei Beispiele:

  • Die Abschussplanung aller Wiederkäuer soll künftig eng an so bezeichnete „fachbehördliche Stellungnahmen“ geknüpft werden. Das heißt, dass die Forstbehörden, die Landwirtschaftskammer und die Naturschutzbehörden regelmäßig bewerten sollen, wie der Einfluss des Schalenwildes auf ihre jeweiligen wirtschaftlichen Zielsetzungen ist. Wenn diese Stellungnahmen zu dem Ergebnis „zu viel Wild“ kommen, werden Abschusspläne festgesetzt und mit Verwaltungszwang auch durchgesetzt. Bessern sich die Ergebnisse nicht, werden behördliche Bestandsreduktionen angeordnet. Dann ist, unabhängig von Schonzeiten, teilweise ohne Muttertierschutz und bei Tag und Nacht, mit technischer Unterstützung, auf alles zu schießen, was sich bewegt. Auch hier wieder unter Androhung von Verwaltungszwang. Entscheidend dabei ist: Die Kriterien, wann die wirtschaftlichen Zielsetzungen gefährdet sind, regelt die Forstbehörde auf dem Verordnungsweg. Klar ist schon jetzt, dass das Ziel der „Klimawald“ ist. Der vom Vogel ausgeschiedene Kirschkern soll zur Kirsche heranwachsen. Solange das nicht gelingt, muss geschossen werden, bis die Patronen leer sind.

  • Dam- und Muffelwild sollen in sogenannte „Duldungsgebiete“ zurückgedrängt werden. Der Terminus für sich stellt das Daseinsrecht dieser Wildarten schon in Frage. Diese Gebiete sollen von der Forstverwaltung festgelegt werden und können nach Belieben neu zugeschnitten und verkleinert werden. Selbst innerhalb dieser Duldungsgebiete entfällt die Abschussplanung. Sozialstrukturen werden dadurch komplett zerstört werden, was ein Degenerieren der Arten und langfristig deren Verschwinden nach sich ziehen wird. In Rheinlad-Pfalz werden etwa so viele Stücke Dam- und Muffelwild erlegt, wie Sauen im gesamten Saarland. Der Stellenwert dieser Wildarten ist erheblich. Auch mit Rotwild will man ähnlich verfahren. Dreijahres-Abschusspools auf Hegegemeinschaftsebene (wobei diese nur noch als „Bewirtschaftungsgemeinschaften“ bestehen werden und quasi nicht mehr „hegen“ dürfen) sorgen dafür, dass jedes Stück Wild immer und überall geschossen werden darf und auch soll. In Sonderkulturen sogar ohne Schonzeit und ohne Abschussplan.

  • Der womöglich häufigste Satz, der in dem Jagdgesetzentwurf vorkommt, ist „näheres regeln die zuständigen Behörden“. Der Entwurf enthält an mehr als 50 (!) Stellen Verweise auf zu erlassende Verordnungen. Damit wird nahezu jede Regelung auf dem Verordnungsweg untergraben. Ministerin Eder versucht so die Gestaltung des Jagdrechts nahezu vollständig in die Hand der oberen und obersten Jagdbehörde zu legen. Der Knackpunkt ist: die obere Jagdbehörde von Rheinland-Pfalz ist die Zentralstelle der Forstverwaltung, die Oberste Jagdbehörde ist die Ministeriumsabteilung „Forst“. Beide werden von denselben Personen geleitet. Jeder, der die Karriereleiter im Landesforstbetrieb aufsteigt, landet in den beiden benannten Behörden. Kurzum, der Landesforstbetrieb von Rheinland-Pfalz soll künftig das Jagdrecht bestimmen dürfen. Ohne parlamentarisches Verfahren, ohne die Verbände zu hören und ohne jede demokratische Legitimation. Dieses Konstrukt „Landesforsten“ unterscheidet sich dabei wesentlich von unserem Saarforst Landesbetrieb. In der Führungsriege der Landesforsten schert sich Niemand um den Muttertierschutz. Dort schränkt die Freigabe von Ricken und Alttieren auf Drückjagden niemand ein, dort setzt man sich aktiv dafür ein, dass der Muttertierschutz ab Anfang November für alle Tierarten entfällt, dort will man keinen Kompromiss zwischen Wildtier und Wald, dort will man wildleere Bretterplantagen. Und der Kreis schließt sich, wenn man weiß, dass auch diese Akteure die Jagdgesetzentwürfe schreiben, die Eder jetzt durchs Parlament boxen will.

Liebe Saarjäger, in Rheinland-Pfalz brennt die Hütte. Wenn dieses Gesetz kommt, wird das unabsehbare Folgen für die gesamte Bundesrepublik haben. Dieses Gesetz wird zur Blaupause für künftige Jagdgesetzgebungen zugunsten der wirtschaftlichen Interessen des Forstes werden. Wir haben im Saarland stabile Verhältnisse. Wir haben einen liberalen Saarforst und eine Regierung, die solche Vorhaben sicherlich nicht anstoßen wird. Aber wer weiß was kommt? Das Saarland stand schon einmal vor einem grünen Jagdgesetz. Die Forst-Ideologen des Saarlandes warben schon auf den Erstentwurf des Rheinland-Pfälzischen Jagdgesetzes hin beim Ministerium darum, ihn auch im Saarland zu übernehmen. Das aktuelle Feuer in Rheinland-Pfalz kann auch uns das Genick brechen. Deshalb:

Unterstützt die Kollegen in Rheinland-Pfalz. Teilt deren Kampagneninhalte in den sozialen Medien. Und kommt zur Demo.

Es ist geplant, Mainz am 25. Juni orange zu färben. Näheres wird bekanntgegeben oder kann auf der Homepage des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz nachgelesen werden. Es geht jetzt ums Ganze, nicht nur für die Pfälzer und auch nicht nur dort.

Benedikt Peez
Schriftführer Landesverband der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
Hegeringleiter Wadern Nord