Herbst-Kurs Herbst-Kurs 2026

Informationen

Plätze frei:
7
Maximale Teilnehmeranzahl:
24
Preis für Mitglieder:
Preis für Nichtmitglieder:

650,- EUR

Ort:
Jägerheim Saarwellingen
Ausbilder:
verschiedene
Termin:

Von: 05.09.2026 - 08:00 Uhr

Bis: 21.11.2026 - 17:00 Uhr

Wir bitten zu beachten:
Der Kurs kostet insgesamt 1.650,00 Euro - lediglich die Anzahlung beträgt 650,00 Euro. Der Restbetrag wird zusammen mit der entsprechenden Einladung vor Lehrgangsbeginn eingefordert.

 

INFORMATION

 zum Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung November 2026

Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) bietet einen Vorbereitungslehrgang auf die Jägerprüfung über ca. 2 Monate an und bringt in diese intensive Ausbildung ihre Erfahrung von mittlerweile sieben Jahrzehnten ein.

Der „Herbst-Lehrgang“ beginnt am

Samstag, 5. September 2026 - 08.00 Uhr

im Jägerheim Saarwellingen. Der Lehrgang wird bis Mitte/Ende November dauern. Anschließend findet die Jägerprüfung statt.

Lehrgang und Prüfung entsprechen der gültigen Jägerprüfungsordnung vom 27.01.2000 (zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30.01.2025).

Der theoretische Unterricht in den Fächern

1. Jagdrecht sowie verwandte Rechtsgebiete, insbesondere Tierschutzrecht sowie Notwehr- und Notstandsrecht;
2. Wild-/Jagdtierkunde einschließlich Wildbiologie und Wildkrankheiten sowie die Behandlung des erlegten Wildes unter Berücksichtigung der Hygiene und der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel;
3. Jagdbetrieb unter besonderer Berücksichtigung der Fallenjagd sowie Jagdhundewesen;
4. Wildhege, Naturschutz und Landschaftspflege, Wildschadensverhütung sowie Land- und Waldbau;
5. Waffen- und Schießwesen hinsichtlich der im Jagdbetrieb vorkommenden Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen).

findet samstags und sonntags von 08.00 Uhr bis 17.00/18.00 Uhr im Jägerheim in Saarwellingen statt. In der Woche vom 9. November – 13. November 2026 ist ein Blockunterricht von montags bis freitags ganztägig geplant.

Unter der Feststellungs-Nr. 1181-460087 können Sie für diese „Intensivwoche“ mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Ihrem Arbeitgeber (nur mit Sitz im Saarland) den sogenannten „Bildungsurlaub“ beantragen.

Die praktische Unterweisung im Umgang und Schießen mit Lang- und Faustfeuerwaffen führen wir samstags auf den Schießständen am Jägerheim durch. Die Waffen (Büchsen, Flinten, Faustfeuerwaffen) für die Ausbildung und die Jägerprüfung werden von der VJS zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Munition sind in Form einer Munitionspauschale in den Gesamtkosten enthalten.

Die Jägerprüfungsordnung schreibt vor, dass zur Prüfung nur Personen zugelassen werden, die die Teilnahme an der theoretischen und praktischen Ausbildung durch einen Besuch von mindestens 120 Unterrichtsstunden im Saarland nachweisen können.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen zur Jägerprüfung sind (alle im Unterricht enthalten):

1. Teilnahme an einer Gesellschaftsjagd bzw. einer Simulation
2. Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Jagdpraxis, z. B. über Bau von Reviereinrichtungen, Biotopgestaltung und Biotoppflege
3. Nachweis von zwanzig Schüssen auf einen flüchtigen Überläufer aus 50 m oder 60 m Entfernung freihändig im jagdlichen Anschlag
4. Nachweis von je fünf Schüssen mit Revolver und Pistole

Die Lehrgangsgebühr beträgt 1.190,00 € (Wiederholer der letzten 13 Monate zahlen die halbe Kursgebühr), die Versicherungsprämie 10,00 € (Unfall/Haftpflicht), die Prüfungsgebühr 280,00 € und die Munitionspauschale 170,00 € = 1.650,00 €.

Eine Anzahlung in Höhe von 650,00 € ist bei der Anmeldung fällig, die restliche Gebühr ist bis spätestens Lehrgangsbeginn zu entrichten.

Erst zu Lehrgangsbeginn benötigen wir ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis und von Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters mit deren genauer Anschrift sowie eine separate Einwilligung der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme am Schießen (Vordrucke bei der VJS erhältlich).

Die Jägerprüfung, die anschließend an den Lehrgang stattfindet, gliedert sich in drei Teile:

1. Teil = Jagdliches Schießen: 14. November 2026
2. Teil = Schriftliche Prüfung: 20. November 2026
3. Teil = Mündlich/praktische Prüfung: 21. November 2026

Alle drei Teile müssen bestanden sein, damit die Jägerprüfung als bestanden gilt. Einzelne Teile können gegebenenfalls wiederholt werden.

Nach bestandener Jägerprüfung kann der erste Jagdschein bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Unteren Jagdbehörde beantragt und gelöst werden.

Für Bewerber zur Erlangung des Falknerjagdscheines nach § 15 Abs. 7 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes besteht die Möglichkeit, die erforderliche „eingeschränkte Jägerprüfung“ abzulegen. Bei der Ausbildung und Prüfung entfällt das Sachgebiet Waffen- und Schießwesen.

Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

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