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News:

04.02. 2010

Josef Altmeier „Saarlands Bester des Jahres 2009"

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18.01. 2010

VJS-Pressemitteilung: Biosphäre Bliesgau – Jägerschaft jahrelang an der Nase herumgeführt

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bei der Ehrung als







 

Josef Altmeier „Saarlands Bester des Jahres 2009“

Die saarländischen Jäger freuen sich über die hohe Auszeichnung ihres Mitglieds

 Zum vierten Mal hat die „Saarbrücker Zeitung“ den Preis „Saarlands Beste“ als Anerkennung und Ehrung für bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt ausgeschrieben. Jeder Leser der Zeitung hat Monat für Monat die Möglichkeit, Einzelpersonen oder Gruppen und Vereine vorzuschlagen, die sich besonders für ihre Mitmenschen einsetzen.

Frau Elisabeth Himbert, Leiterin der Kindertagesstätte Schwarzenholz, war sich mit vielen anderen, zum Beispiel Frau Langenfeld vom Kindergarten „Rappelkiste“ der „Lebenshilfe Saarlouis“ in Saarwellingen und ihrer Stellvertreterin, Frau Inge Pester einig, den „Jäger Sepp“ zum „Besten im Monat Dezember 2009 vorzuschlagen.

„Jäger Sepp“, das „Pseudonym“ für Josef Altmeier aus Schwarzenholz, gleichzeitig Hegeringleiter des Hegeringes Saarwellingen, wurde per Telefon-Votum tatsächlich zum „Monats-Besten“ gewählt und freute sich riesig über diese Anerkennung. Schon zum zweiten Mal wurde ein Aktiver unseres Ausschusses für Lernort Natur zum Monats-Besten gewählt, denn im Vorjahr war das unser Ausschussvorsitzender, Herr Elmar Bosch, aus Dillingen.

Am Sonntag, 31.01.2010, hatte die „Saarbrücker Zeitung“ zu einer Gala-Veranstaltung eingeladen, an der die Monats-Besten geehrt werden sollten und an deren Höhepunkt der „Jahres-Beste 2009“ verkündet werden sollte. Die Laudatio für die Einzelperson und die Gruppe im Monat Dezember hielt Herr Matthias Winters, Chef der SZ-Redaktion in Saarlouis: „Er will die Kinder für die Schönheit der Natur und einen sorgsamen Umgang mit der Umwelt sensibilisieren. Josef Altmeier engagiert sich als ehrenamtlicher Waldpädagoge schon seit fast zwei Jahrzehnten. Seinerzeit ist er vom Deutschen Jagdschutz-Verband für dieses Ehrenamt geschult worden. Mit Lernspielen versucht er, Kindern im Wald die Baumarten zu erklären. An seinem großen Waldwissen lässt er aber auch Schüler, geistig und körperlich behinderte Kinder der Lebenshilfe Saarlouis und Senioren in Saarwellingen teilhaben.“ waren Ausschnitte aus dessen Laudatio. Josef Altmeier bedankte sich in einer engagierten Rede bei allen, die per Telefon für ihn gestimmt hatten und natürlich auch bei der „Saarbrücker Zeitung“ und warb auch für Jagd und Jäger. Sprachlos und zu Tränen gerührt war er aber, als verkündet wurde, dass er mit einem überragenden Ergebnis von 20 % der abgegebenen Stimmen zum „Jahres-Besten 2009“ unter den Einzelpersonen gekürt wurde. Zum kleinen Pokal gesellte sich noch der große Pokal, alle gestaltet von der Kommunikations-Designerin Patrycija Lato von der Hochschule der Bildenden Künste des Saarlandes. Mit ihm freuten sich seine Frau Christel, die Pädagoginnen Elisabeth Himbert und Inge Pester sowie VJS-Geschäftsführer Johannes Schorr, die ihn begleiten durften.

Der Chefredakteur der „Saarbrücker Zeitung“, Stefan-Peter Herbst, die Online-Redakteurin Anne Funk moderierten die Gala und gratulierten dem Sieger Altmeier zusammen mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung, Dr. Joachim Meinhold und dem Geschäftsführer Thomas Deicke.

Die Jägerinnen und Jäger der Vereinigung der Jäger des Saarlandes schließen sich dieser Gratulation von Herzen an und wünschen „Jäger Sepp“ weiterhin viel Erfolg und Spaß bei seinen Aktionen für Jung und Alt.

Bildunterschrift: Gratulation an Josef Altmeier (2. v.l.) durch die Damen und Herren (v.r.) Stefan Peter Herbst, Anne Funk, Dr. Joachim Meinhold und Thomas Deicke.

 

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Bundesweite Unterschriftenaktion für die Erhaltung des Jagdrechts
- Saarjäger besonders aufgefordert, daran teilzunehmen 

Liebe Jägerinnen und Jäger,

die DJV-Präsidenten haben sich abgesprochen, bundesweit eine Unterschriftenaktion zu starten, die sich gegen die Zersplitterung des deutschen Jagdrechts wendet. Dies ist eine Folge der staatlichen Bemühungen im Saarland und in Rheinland-Pfalz, an den Grundfesten des deutschen Jagdwesens zu rütteln. Ich freue mich über diese Solidarität aus dem Bundesgebiet und vertraue auf Ihre Mithilfe.

Ich bitte Sie deshalb, an der Aktion teilzunehmen, selbst zu unterschreiben und auch Freunde und Bekannte unterschreiben zu lassen. Alle Jäger müssen hier aktiv sein, um der Politik zu demonstrieren, dass wir viele sind, viele Freunde haben und dass es nicht demokratisch ist, wenn eine Minderheit der ganz großen Mehrheit ihren Willen aufzwingen will. An allen Stellen gegenüber der Politik aktiv zu sein, das ist die einzige Chance, die Landesregierung davon zu überzeugen, dass der eingeschlagene Weg der „Jamaika-Koalition" in Sachen Jagd der falsche ist und dass es der Gesellschaft, den Bürgerinnen und Bürgern besser geht, wenn das bisherige saarländische Jagdrecht bestehen bleibt.

Natürlich könnte man auch eine Unterschriftenaktion initiieren, die spezieller auf die im Saarland geplanten Änderungen eingehen würde. Wir halten aber eine mit Rheinland-Pfalz und dem DJV abgestimmte gesamtdeutsche Aktion für effektiver, damit die Politik erkennt, dass es nicht Taktik sein kann, in einzelnen Bundesländern vorzupreschen und so auch bundesweit die „Salamitaktik" fortzuführen.

Bitte drucken Sie die Formulare aus und sorgen Sie für eine Vielzahl von Unterschriften!

Bitte senden Sie die Unterschriftenblätter aber nicht direkt an den DJV, wie vom DJV erbeten, sondern über uns, damit wir uns eine Kopie machen und diese separat an die Landesregierung übergeben können.

Ihr
Andreas Schober
Landesjägermeister

Anschreiben des DJV
Unterschriftenliste zum Download 


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Stellungnahme der VJS zur Rechtsverordnung über die NATURA 2000 - Schutzgebiete im Saarland




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Empfehlungen an die Mitglieder der VJS zur Bejagung des Schwarzwildes

Die Landesregierung hat gravierende Änderungen der Schwarzwildbejagung beschlossen. Seit dem 16. September 2009 gelten die beiden neu gefassten Paragrafen, die nachfolgend abgedruckt sind:

 § 62

Treibjagd auf Rot- und Schwarzwild

 (1) Die Treibjagd auf Rotwild ist in der Zeit vom 16. Oktober bis 15. Januar als Ansitzbewegungsjagd auf einer zusammenhängenden bejagbaren Fläche von mindestens 200 Hektar zulässig.

 (2) Die Treibjagd auf Schwarzwild ist in der Zeit vom 1. Februar bis 30. Juni verboten. In Jagdbezirken, in denen Rotwild auf Grund von Abschussplänen erlegt wird, gilt dieses Verbot in der Zeit vom 16. Januar bis 30. Juni.

 § 63

Jagdzeit auf Rot- und Schwarzwild

 (1) Die Jagd auf Rotwild darf bis zum Ende des Jagdjahres 2013/2014 nur bis zum 15. Januar ausgeübt werden.

 (2) Abweichend von § 1 der Verordnung über die Jagdzeiten vom 2. April 1977 (BGBl. I S. 531), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. April 2002 (BGBl. I S.1487), darf die Jagd auf Schwarzwild vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes ganzjährig ausgeübt werden. Künstliche Lichtquellen dürfen bei der Jagd auf Schwarzwild bis zum 31. März 2012 verwandt werden, sofern sie nicht mit der Schusswaffe verbunden sind.

 Damit darf

1. mit Licht geschossen werden, unter Beachtung des Waffengesetzes, wonach es weiterhin verboten ist, künstliche Lichtquellen mit der Waffe zu verbinden. Auch an dem Verbot, Nachtzieltechnik zu verwenden, hat sich nichts geändert

2. ganzjährig auf jegliches Schwarzwild gejagt werden, ausgenommen führende Stücke

3. auch in der zweiten Januarhälfte noch Treibjagden durchgeführt werden, außer in den Revieren, in denen Abschusspläne für Rotwild aufgestellt werden (die Formulierung der Landesregierung ist äußerst unglücklich bzw. irreführend, weil im Saarland nirgends Rotwild ohne Abschussplan erlegt wird).

Der Vorstand der VJS hat sich in seiner Sitzung vom 17. Juni 2009 gegen die Aufhebung der Schonzeit und gegen das Schießen mit Licht ausgesprochen. Lediglich die Verlängerung der Treibjagdzeit wurde einvernehmlich mit der VJS beschlossen.

 Lesen sie hier den ganzen Text...

 

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 Anwendung des "Schätzungsrahmen zur Ermittlung von Aufwuchsschäden"Der sogenannte Schätzungsrahmen wird jeden Herbst von der Landwirtschaftskammer aufgestellt und auch im „Saarjäger“ abgedruckt. Bzgl. des eingeschränkten Anwendungsbereiches verweise ich auf die Erläuterungen, die neben dem Schätzungsrahmen im „Saarjäger 4/2008“ auf S. 21 abgedruckt waren.

Der Schätzungsrahmen gilt nur unter der Voraussetzung, dass sich die Preise, die als Eingangsparameter dienen und aus der Ernte des jeweils letzten Jahres abgeleitet werden, nur unwesentlich verändern. Grundsätzlich gilt § 31 Abs. 2 Satz 1 Bundesjagdgesetz, wonach sich der Wildschaden zum Zeitpunkt der Ernte bemisst.

Die Getreidepreise sind nach einem Höchststand im vorvergangenen Jahr wieder rapide gefallen. Etwas aufgefangen werden diese Werte durch die Strohpreise, die seit Jahren in unserem Bereich im Aufwärtstrend sind. Die Verwendung der Tabellen abgedruckten Tabellen wäre extrem ungünstig für die Jäger, die aktuell zum Wildschadensersatz herangezogen werden.

Es wird berichtet, dass Wildschadensschätzer sich nur auf die Tabellen beziehen und diese als „amtliche Grundlage“ bezeichnen und sich nicht am aktuellen Getreide- und Strohpreis orientieren. Wenn dies so sein sollte, verstehen wohl einzelne Schätzer ihr Handwerk nicht und geben den Tabellen eine Bedeutung, die ihnen nicht zusteht.

Jedenfalls haben wir „nicht amtliche“ Tabellen aufgestellt, die die Preise der wichtigsten Getreidearten zum Zeitpunkt der Ernte 2009 als Eingangsparameter enthalten.

Johannes Schorr, Geschäftsführer