Öffentliche Ausbietung - Jagdbezirk Büschdorf

Öffentliche Ausbietung; Jagdgenossenschaft Perl – Jagdbezirk Büschdorf

Die Jagdnutzung auf dem selbständigen Jagdbezirk Büschdorf innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Gemeinde Perl mit einer Jagdfläche von etwa 353 ha wird ab dem 01.07.2024 im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote neu verpachtet. Die Pachtdauer soll voraussichtlich zunächst 5 Jahre (Regelpachtdauer bei bewährtem Pachtverhältnis 10 Jahre) betragen.

Es handelt sich dabei um ein Niederwildrevier mit Schwarzwild als klassischem Wechselwild. Das Revier wurde in den letzten Jahren extensiv bejagt. Im vergangenen Jagdjahr wurden 11 Rehe, 6 Wildschweine und 12 Füchse erlegt. Wildschaden wurde der Jagdgenossenschaft in den vergangenen Jagdjahren nicht gemeldet.

Verpachtet wird die gesamte Gemarkung Büschdorf (s. Karte in Anlage) mit Ausnahme der Flächen, auf denen die Jagd ruht (§ 4 SJG). Von der Verpachtung ausgeschlossen bleibt die „Eigenjagd SaarForst Landesbetrieb“ mit einer angrenzenden Waldfläche von 44,85 ha. Der Waldanteil beträgt mit 74,7 ha circa 21 %. Der Feldanteil beträgt somit ca. 79 %. Die zentrale Siedlung Büschdorf und größere Aussiedlerhöfe bedeuten einen befriedeten Bereich von 25,62 Hektar. In Nähe der Autobahn A 8 befindet sich ein sehr naturnahes Gewässer mit Röhricht, welches allerdings auf der Liegenschaft der Autobahn AG liegt und der Bundesautobahn Gesellschaft als Auffangbecken dient. In Verbindung mit der Jagdpacht kann zusätzlich ein Grundstück (7,7 ar) der Gemeinde gepachtet werden, welches zur Errichtung von jagdlicher Infrastruktur (Jagdhütte) vorgesehen ist. Die derzeit dort erbaute Jagdhütte und Infrastruktur sind nicht im Eigentum der Gemeinde und sind nicht Vertragsbestandteil.

Ihre Bewerbung mit schriftlichem Angebot sowie dem Nachweis der Jagdpachtfähigkeit und der vollständigen Adresse kann bis 22. Mai 2024 beim Jagdvorsteher, Bürgermeister Ralf Uhlenbruch, Trierer Straße 28, 66706 Perl, in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Angebot Jagdverpachtung Perl-Büschdorf“ eingereicht werden. Pächter kann nur werden, wer nach § 11 Abs. 5 des Bundesjagdgesetzes jagdpachtfähig ist. Die Abtretung des Rechts an einem Gebot ist unzulässig.

Die Pachtbedingungen liegen im Sitzungszimmer im Nebengebäude des Rathauses Perl zu den Sprechstunden des Gemeindeförsters jeden Dienstag von 13:30 – 15:30 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Die Eröffnung der Angebote erfolgt am 23. Mai 2024 , um 10:00 Uhrzeit, im Sitzungssaal 1.04 im Rathaus der Gemeinde Perl; das Mindestgebot beträgt 4.200,00 € (incl. MwSt).

Die Jagdgenossenschaft ist weder an das Höchstgebot gebunden, noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Mit der Abgabe des Gebotes werden die Jagdpachtbedingungen anerkannt.

Perl, den 16.04.2024

Der Jagdvorsteher

Uhlenbruch