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Saarjäger
VJS-Hygienekonzept Schießstand Jägerheim

VJS-Hygienekonzept Schießstand Jägerheim

Stand 18.11.2021

 

Benutzung des Schießstandes am Jägerheim in Saarwellingen

 

Kontakte zwischen Personen sollen minimiert werden. Der Mindestabstand von fremden Personen (außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie des familiären Bezugskreises) zueinander soll 1,5 m betragen.

 

Es geht beim Schießen darum, Gruppenbildungen zu vermeiden und die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten.

 

Der Stand kann deshalb n u r nach telefonischer Voranmeldung genutzt werden, um wartende Gruppen zu vermeiden. Aus organisatorischen Gründen ist mindestens einen Tag vorher zu den bekannten Geschäftszeiten bei der Geschäftsstelle anzurufen unter der 06838-864788-0, nicht bei den Standaufsichten selbst!

 

  • Es ist auf eine kontaktfreie Durchführung der Tätigkeit zu achten.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist grundsätzlich einzuhalten.
  • Von Aufsicht und Schütze ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Es muss sich dabei um eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95, des Standards FFP2 oder höherer Standards (ohne Ausatemventil) handeln!
  • Beim Schießen selbst können die Masken bei ausreichendem Abstand abgelegt werden. Die Aufsichten haben jedoch weiterhin eine FFP2-Maske griffbereit zu halten, um diese sofort anzulegen, wenn sie aus Sicherheitsgründen eingreifen müssen.

 

  • Eintritt in den Stand nur nach Aufforderung.
  • 2 Schützen und 1 Aufsicht auf dem 100 m-Stand.
  • 1 Schütze und 1 Aufsicht auf dem Keilerstand.
  • 2 Schützen und 1 Aufsicht auf dem kombinierten Kurzwaffen- und Schrotstand. Der Zutritt erfolgt hier nur über den direkten Zugang und nicht über den Keilerstand, wenn der Keilerstand parallel belegt ist.

 

  • Regelmäßige Desinfektion und regelmäßiges Händewaschen der Standaufsichten.
  • Regelmäßige Desinfektion von Türklinken und ähnlichen Oberflächen.
  • Vor einer durch die Aufsichtspersonen erforderlichen etwaigen Kontrolle von Waffen sind diese zu desinfizieren.

 

  • In der Anlage darf sich auch nur diejenige Anzahl von Personen befinden, wie vorgenannt, also die schießen bzw. Aufsicht führen dürfen. Eine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen auf der Anlage ist untersagt.
  • Bei der Anwesenheit von Kundschaft der Büchsenmacher innerhalb des Schießstandes sind ebenfalls oben genannte Höchstgrenzen und Abstandsregeln einzuhalten.
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