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VJS-Hygienekonzept Schießstand Jägerheim

VJS-Hygienekonzept Schießstand Jägerheim

Stand 15.07.2020

 

Benutzung des Schießstandes am Jägerheim in Saarwellingen

Es gelten die Beschränkungen nach § 1 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, d.h. die Kontakte zwischen Personen sind auf das Notwendigste zu beschränken und der Mindestabstand der Personen zueinander muss 1,5 m betragen.

Es geht grundsätzlich darum, Gruppenbildungen zu vermeiden und die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten.

Der Stand kann deshalb n u r nach telefonischer Voranmeldung genutzt werden, um wartende Gruppen zu vermeiden. Aus organisatorischen Gründen ist mindestens einen Tag vorher zu den bekannten Geschäftszeiten bei der Geschäftsstelle anzurufen unter der 06838-864788-0, nicht bei den Standaufsichten selbst!

  • Es ist auf eine kontaktfreie Durchführung der Tätigkeit zu achten.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist jederzeit einzuhalten.
  • Die Aufsichten haben bei ihrer Tätigkeit FFP2-Masken griffbereit, um diese sofort anzulegen, wenn sie aus Sicherheitsgründen eingreifen müssen.
  • Eintritt in den Stand nur nach Aufforderung.
  • 2 Schützen und 1 Aufsicht auf dem 100 m-Stand.
  • 1 Schütze und 1 Aufsicht auf dem Keilerstand.
  • 2 Schützen und 1 Aufsicht auf dem kombinierten Kurzwaffen- und Schrotstand. Der Zutritt erfolgt hier nur über den direkten Zugang und nicht über den Keilerstand, wenn der Keilerstand parallel belegt ist.
  • Regelmäßige Desinfektion und regelmäßiges Händewaschen der Standaufsichten.
  • Regelmäßige Desinfektion von Türklinken und ähnlichen Oberflächen.
  • Vor einer durch die Aufsichtspersonen erforderlichen etwaigen Kontrolle von Waffen sind diese zu desinfizieren.
  • In der Anlage darf sich auch nur diejenige Anzahl von Personen befinden, wie vorgenannt, also die schießen bzw. Aufsicht führen dürfen. Eine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen auf der Anlage ist untersagt.
  • Beim Warten vor dem Schießstand oder auf dem Gelände ist auf die Mindestabstände zu achten. Besteht die Gefahr, dass diese unterschritten werden, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Die Anwesenheit von Kundschaft der Büchsenmacher innerhalb des Schießstandes ist nicht erlaubt. Außerhalb sind die Abstandsregeln einzuhalten.

(Änderungen jeweils aufgrund aktueller Lageänderungen vorbehalten!)

 

Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
Im Auftrag
Johannes Schorr
Geschäftsführer

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