Nach Ablauf einer Übergangsfrist unterliegen (spätestens) ab 01.01.2017 Körperschaften des öffentlichen Rechts, und dazu gehören auch die Jagdgenossenschaften, grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht.
Für die übergroße Mehrzahl der saarländischen Jagdgenossenschaften wird es möglich sein, aufgrund der „Kleinunternehmereigenschaft“ mit einem Umsatz von maximal 17.500 EURO im Jahr von dieser Pflicht befreit zu sein.
Für die „teuren Jagden“ bzw. die sogenannten Großjagdgenossenschaften im Bereich Merzig besteht die Möglichkeit, zu „optieren“, d. h., bis zum 31.12.2016 dem Finanzamt verbindlich mitzuteilen, dass die jetzige „Altregelung“, also keine Umsatzsteuer abzuführen, bis zum 31.12.2020 beibehalten wird.
Danach muss damit gerechnet werden, dass die zusätzlichen 19 % bei einem neuen Jagdpachtvertrag bzw. einer Verlängerung an die Jagdpächter über eine Erhöhung der Pachtsumme weitergereicht werden.
Wir empfehlen den Jagdpächtern, umgehend mit ihren Jagdvorstehern Rücksprache zu halten und ihnen z.B. auch anliegendes von uns entworfenes Musterschreiben (Kleinunternehmer) zur Verfügung zu stellen und ihn dazu veranlassen, dass er dies bis spätestens 31.12.2016 dem Finanzamt zukommen lässt.
Das Musterschreiben finden Sie HIER