Unter Wildbrethygiene werden alle Maßnahmen verstanden, die notwendig sind, um Wildbret von Haar- und Federwild in ihrer Genusstauglichkeit für den Menschen zu beurteilen.
Personen, die Kleinwild (freilebendes Federwild, Feldhase, Wildkaninchen) und Großwild (Schalenwildarten) erlegen, versorgen und behandeln, um das Wildbret für den menschlichen Verzehr zu gewinnen, müssen nach den Erfordernissen einer EU- einheitlichen Regelung ausreichend geschult sein.
Der Jäger als kundige Person ist ausgebildet um gesundheitlich bedenkliche Merkmale am Wildkörper zu erkennen, was die Grundlage für eine nachfolgende amtliche Fleischuntersuchung und Beurteilung der Genussfähigkeit darstellt. Für Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder Wildhandel gelten unterschiedliche Verordnungen.
Alle Informationen über Trichinenprobeentnahme finden Sie hier.
Umgang mit schwerkranken Füchsen in der Schonzeit – Flyer
Begleitschreiben für die Abgabe von Füchsen
(als schwer krank in der Schonzeit erlegt oder frisch tot aufgefunden)
Die Kosten der Untersuchung werden gemäß Vordruck durch Mittel aus der Jagdabgabe bezahlt und damit kommen auf den einliefernden Jäger keine Kosten zu.