
Für die Abgabe von erlegtem Wild (Verkauf) und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Zerwirken, Ausbeinen, Vakuumieren, Veredeln) sowie der Ankauf von Wild und veredelten Wildprodukten können sich die Jäger bei den, in der Übersicht aufgelisteten, zugelassenen Betrieben nach deren betriebsbedingten Möglichkeiten der Nutzung Auskünfte einholen.