DJV und LANDESJAGDVERBÄNDE
Rechtsstatus
Der DJV und alle übrigen Landesjagdverbände sind eingetragene Vereine (e. V.‘ s). Die VJS ist hingegen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche dem Umweltministerium unterstellt. Die organisierten Jäger des Saarlandes sind persönlich Mitglied in der VJS. Persönlich ist deshalb betont, weil in anderen Bundesländern der Einzel-Jäger häufig Mitglied in einem „Kreisjägerverein“ ist. Diese Vereine bilden den Landesverband der Vereine, wodurch die Bezeichnung „Landesjagdverband“ gerechtfertigt ist. Die Bezeichnung „Landesjagdverband Saar“ ist eigentlich nicht richtig und nur in Angleichung an die Jägervereinigungen in den anderen Bundesländern entstanden.
Dachverband
Die VJS gehört dem Deutschen Jagdverband e.V. an, der seinen Sitz in Berlin hat. Dieser ist der Dachverband der Landesjagdverbände und hat neben den Zielen, wie sie die VJS hat (…Schutz und Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden Tierwelt und die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen…), insbesondere die Aufgabe, die Jägerschaft auf nationaler und internationaler Ebene zu vertreten und die Tätigkeiten der Mitgliedsverbände aufeinander abzustimmen.