Jagdhaftpflichtversicherung
Beim Lösen des Jagdscheines muss der Jäger den Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen.
Die VJS hat für ihre Mitglieder einen Gemeinschaftsjagdhaftpflichtversicherungsvertrag zu günstigen Prämiensätzen abgeschlossen. Beim Lösen des Jagdscheines können Sie der Behörde gegenüber erklären, dass Sie
1. VJS-Mitglied werden wollen;
2. von der VJS-Haftpflichtversicherung Gebrauch machen wollen.
Die Behörde notiert dies und zieht die notwendigen Beiträge zusammen mit den Jagdscheingebühren ein. Lesen Sie sich hier die Versicherungsbedingungen durch.
Ansprechpartner für die Mitglieder der VJS in allen Versicherungsfragen, insbesondere natürlich in Dingen der Jagdhaftpflichtversicherung ist:
Andreas Abel
Regionaldirektionsleiter/BAV-Spezialist
Versicherungskaufmann (IHK)
Generali-Allfinanz-Bürogemeinschaft
Butterberg 16
66583 Spiesen-Elversberg
Mobil: 0173-348 27 24
Tel: 06821-5909 260
Fax: 06821-5909 499
a.abel@allfinanz.ag
Schadensfälle können direkt dort gemeldet werden.