Neue Jagdzeit für Rehwild Mit Datum vom 13.01.2022 gilt eine Änderungs-Verordnung der Verordnung zum saarländischen Jagdgesetz (DV-SJG), die die Jagdzeiten des Rehwildes betrifft: Der Bock erhält eine Jagdzeit vom
Im Auftrag des Umweltministeriums und von diesem finanziert bildet die VJS und hier in Person von Herrn Wildmeister Rene Wiese und Herrn Schweißhundeführer Bernd Weiskircher sogenannte Kadaversuchhunde aus. Diese
Verunsicherungen mit einem Rundschreiben an die Behörden beendet. Auch Nachsuche und Kitzrettung sind zulässig. (Berlin, 28. April 2021) In einem Rundschreiben an die obersten Jagdbehörden der Bundesländer hat das Bundeslandwirtschaftsministerium
„Rekord im Rekord“, so könnte man das nennen, was die saarländischen Jägerinnen und Jäger im letzten Jagdjahr 2019/2020 beim Schwarzwild abgeliefert haben. 13.128 Stück Schwarzwild wurden im Saarland verbucht und
Sehr geehrte Damen und Herren, wie seit letzter Woche bekannt, gilt ab heute, 16.12.2020, ein verschärfter „Lockdown“. Gestern Abend wurde zu später Stunde die dazugehörige saarländische Verordnung veröffentlicht. Deshalb können
Aufgrund der Weihnachtsfeiertage erfolgt die letzte Abholung der Trichinenproben am Jägerheim in Saarwellingen am 18.12.2020. Die Abholung im regulären Rhythmus beginnt wieder am 04.01.2021. Die Beprobung ist in Saarbrücken am
Die Jägervereinigung des Départements Moselle (FDC 57) hat uns mitgeteilt, dass auch für deutsche Jäger die Teilnahme an Jagden (Ansitzjagd und Drückjagd) im Département Moselle möglich ist. Die Zulässigkeiten von
Die saarländische Corona-Verordnung vom 30.10.2020 (Amtsbl. I 2020, 1046) ermöglicht weiterhin die Durchführung von Drück- und Treibjagden auf Schwarzwild im Saarland. Nach § 6 Abs. 2 und 3 der Verordnung
VJS-Hygienekonzept für Drück- und Treibjagden Stand 09.11.2020 Auch die Gesellschaftsjagden gelten im Sinne der Verordnung jeweils als Veranstaltung. (Es gibt keine Sonderregelungen für Jagden.) Der Veranstalter, ob Jagdherr oder
Liebe Jägerinnen und Jäger, heute wurde die Änderungs-VO im Amtsblatt des Saarlandes verkündet, siehe Anlage. Damit ist ab morgen, 27.03.2020, die Benutzung der Nachtsichttechnik in der hier sowie im Bundeswaffengesetz