ASP Prävention – Revierübergreifende Bewegungsjagden
Ein Baustein zur Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Saarland ist die weitere Reduktion des Schwarzwildbestandes. Revierübergreifende Bewegungsjagden sollen mehr als bisher durchgeführt werden, denn gut organisierte revierübergreifende Bewegungsjagden werden als ein wichtiges Instrument zur effizienten Bejagung und Reduktion des Schwarzwildes angesehen.
Es ist vorgesehen, solche Jagden aus der Jagdabgabe zu fördern. Dabei müssen Standards eingehalten werden, um tatsächlich effektive Jagden zu erhalten. Entsprechende Jagden bedürfen eines Mindestmaßes an Infrastruktur. Die Förderung von pauschal 200,- EURO je mitmachendem Revier können nicht unbedingt die Mehrkosten ersetzen, sondern sollen einen Anreiz bieten, sich mit den Nachbarn zusammenzusetzen und zu beraten, ob eine Jagd über die Reviergrenzen hinaus am gleichen Tag, zur gleichen Zeit, mit den gleichen Hundeführern und entsprechend verabredet und geplant, möglich und sinnvoll ist.
Die vorgesehene Förderung soll mit der Drückjagdsaison 2018/19 (bis 31.01.2019) beginnen.
Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) hat als Zuwendungsempfänger die Organisation und Auszahlung der Festbeträge an die teilnehmenden Jagdbezirke übernommen.
Hierzu soll jeder Jagdausübungsberechtigte mittels Formblatt nachder Bewegungsjagd der VJS einen schriftlichen Bericht über die Jagd vorlegen, in dem nachstehend aufgeführte Standards, deren Einhaltung Voraussetzung für die Auszahlung der Zuwendung ist, dokumentiert sind. Die VJS leitet den Bericht an die Oberste Jagdbehörde weiter zur Prüfung. Nach positiver Nachricht durch die Oberste Jagdbehörde zahlt die VJS die Beträge an die Reviere aus.
Nach Erreichung des maximalen Zuwendungsbetrages können keine weiteren Beträge ausgezahlt werden.
Erforderliche Unterlagen nach Durchführung der Jagd zur Vorlage bei der VJS:
- Beteiligung je Jagdbezirk mit mindestens 75 Hektar Jagdfläche. Bei dieser Soll-Vorschrift können aber auch die Flächenanteile zugunsten des einen oder anderen Jagdbezirkes variieren. Wenn ein Revier mit mehr Fläche teilnimmt, kann sich auch ein Revier beteiligen, das im anderen Fall zu wenig hätte. Fallbeispiel: 90 Hektar + 60 Hektar Beteiligung = 150 Hektar. Die insgesamt zu bejagende Fläche muss bei zwei beteiligten Jagdbezirken also mindestens 150 ha betragen, bei dreien 225 ha und sofort.
- Anzahl der Schützen (bei z.B. zwei teilnehmenden Revieren): mindestens 2 x 10 Schützen. Der Antragsteller versichert durch seine Unterschrift, dass alle teilnehmenden Schützen im Besitz einer „Drückjagdnadel“ sind (besondere Schießfertigkeit gemäß § 16 Abs. 3 SJG).
- Anzahl der Hunde (zwei Teilnehmer): mindestens 2 x 5 Hunde
Nur für die Schwarzwildjagd geeignete Hunde kommen zum Einsatz. - Jagdleiter:Je Jagdbezirk ist ein Jagdleiter zu benennen; es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Jagdleiter zu bestimmen, der für die insgesamt zu bejagende Fläche aller teilnehmenden Jagdbezirke verantwortlich zeichnet. Für eine revierübergreifende Bewegungsjagd reicht die Vorlage eines Berichtes aus, wenn der Antragsteller mit seiner Unterschrift versichert, dass er im Auftrag aller Jagdausübungsberechtigten der jeweiligen Jagdbezirke handelt.
- Streckenmeldung: Wildart und Anzahl des erlegten Schalenwildes.
Das Antragsformular kann heruntergeladen werden unter: