Kleine Richtigstellung.
Zum Artikel „Afrikanische Schweinepest im Anmarsch“ in der „Saarbrücker Zeitung“ vom 16.01.2018 von Herrn Dietmar Klostermann ist zu sagen, dass er „im Großen und Ganzen“ informativ und ausgewogen geschrieben ist. Herr Klostermann hat jedoch ausgerechnet mich aus einem längeren Telefonat, das er am 12.01.2018 zur ASP mit mir geführt hat und in dem ich ihm ausführlich Rede und Antwort gestanden habe, mehrfach missverständlich oder falsch zitiert.
Bei konkreten Maßnahmen unter anderem zu Kirrung und Nachtzieltechnik habe ich ihm geantwortet, dass es in einem gemeinsamen Arbeitskreis beim Ministerium zusammen mit dem LAV und den Jagdbehörden vor dem Hintergrund der drohenden ASP keine Denkverbote mehr gibt. Man denke auch über die Zulassung von attraktiveren Kirrmitteln nach, da Mais gegenüber Eicheln und Bucheckern zu gewissen Jahreszeiten unattraktiv sind und damit keine Lockwirkung haben und das Ziel des Anlockens nicht erreichen. Dabei werde beispielsweise auch an Süßigkeiten in wirklich kleinen Mengen nachgedacht oder über industriell hergestellte Lockmittel.
Es kann jetzt beim Lesen der Eindruck entstehen, dass dies ein erlaubtes und praktiziertes Mittel sei. Es hat sich aber am Rechtsstatus der Kirrung bisher nichts geändert. Wenn der ASP vorbeugende Maßnahmen beschlossen und rechtlich umgesetzt werden, werden wir Ihnen das hier an dieser Stelle umgehend mitteilen.
Zum Thema Nachtzieltechnik habe ich ihm gesagt, dass es sich hier um eine Restriktion des Bundeswaffengesetzes handelt und nicht auf saarländischer Ebene gelöst werden kann. Trotz massiven Druckes der großen Bundesländer mit großen Mastschweinbeständen wie z.B. Niedersachsen kann ich es mir derzeit nicht vorstellen, dass es in absehbarer Zeit aus sicherheitspolitischen Gründen eine Freigabe dieser Technik durch die Sicherheitsbehörden geben wird. Diese Einschätzung ist weder eine grundsätzliche persönliche Position zur Nachtzieltechnik noch eine grundsätzliche Position der VJS. Weiter entsteht der Eindruck, dass ich die die derzeitige im Saarland erlaubte „Taschenlampenlösung“ für gut oder gar der Nachtzieltechnik ebenbürtig halte. Auch dies ist nicht der Fall und das habe ich Herrn Klostermann nicht gesagt.
Johannes Schorr, Geschäftsführer