Wir freuen uns, mitteilen zu können, dass das Umweltministerium auf unsere Bitte hin einen Entschädigungsfond für Hunde aufgelegt hat, die durch die Schwarzwildjagd an Aujeszky erkranken und verenden.
Der Leiter der Obersten Jagdbehörde, Herr Dr. Lehnhausen, hat uns aktuell mitgeteilt, dass ab sofort und vorerst begrenzt bis zum 31.12.2018 die Regelung, dass für jeden Jagdhund, der im Rahmen eines jagdlichen Einsatzes im Saarland durch die Aujeszkysche Krankheit zu Tode kommt, das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz auf Antrag einen Zuschuss für die Anschaffung eines neuen Jagdhundes zahlt.
So schreibt er u.a.: „Es besteht Grund zur Annahme, dass bei der Schwarzwildbejagung nicht genügend Jagdhunde zur Verfügung stehen werden, da die Hundeführer den Verlust ihres Jagdhundes durch das Aujeszky Virus befürchten. Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat insbesondere wegen der drohenden Gefahr durch die afrikanische Schweinepest die Jäger gebeten, effektive Jagden auf Schwarzwild durchzuführen. Bisher sind nur sehr wenige Fälle bekannt, bei denen es zum Verlust des Jagdhundes durch das Aujeszky Virus kam. Trotzdem ist ein solcher Fall nicht auszuschließen.
Der Verlust eines geliebten Jagdhundes wird für jeden Hundebesitzer sehr schmerzhaft sein. Damit in einem solchen Fall wenigstens finanziell geholfen werden kann, gilt (…) ab sofort die Regelung.
Dabei wird von folgenden Eckwerten ausgegangen:
- Der Hund wurde im Rahmen eines Einsatzes bei einer Drückjagd im Saarland oder bei der Nachsuche auf ein Stück Schwarzwild im Saarland infiziert.
- Ein Tierarzt hat die tödliche Erkrankung des Hundes bescheinigt.
- Ein Rechnungsbeleg über den Neukauf des Hundes liegt vor.
Pauschal soll dann ein Förderbetrag in Höhe von 1.200,-€ gezahlt werden. Dieser Betrag stellt 50% der angenommenen Kosten für die Neuanschaffung, Ausbildung, Materialkosten und Prüfungsgebühren von zusammen 2.400,-€ dar.
(…) In Kürze werden wir Ihnen ein Formular zur Verfügung stellen, das die Beantragung dieser Pauschale beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ermöglichen wird. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Zuschuss vor der Neuanschaffung eines Hundes beantragt wird.
Wir danken Herrn Minister Reinhold Jost herzlich dafür, dass er unserer Bitte schnell und unbürokratisch nachgekommen ist!