Mit Erstaunen mussten wir Äußerungen eines einzelnen Jagdpächters im gestrigen „Aktuellen Bericht“ des Saarländischen Rundfunks zur Kenntnis nehmen.
Mitnichten fordert die saarländische Jägerschaft die Aufhebung des sogenannten Treibjagdverbotes für Schwarzwild. Bei den Äußerungen des Jagdpächters handelt es sich um eine unqualifizierte Einzelmeinung. Aus Gründen des Tierschutzes und damit der Waidgerechtigkeit ist es unverantwortlich, in den „Setz- und Aufzuchtzeiten“ Treibjagden durchzuführen. Dem hat der saarländische Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er die Hundehalter auffordert, bis zum 30.06. die Hunde an der Leine zu halten, falls der Bereich des Weges verlassen wird. Wir begrüßen hier die von Herrn Umweltminister Reinhold Jost gegebenen Antworten im gleichen Bericht zu dem Thema.
Wenn behauptet wird, dass dies in anderen Bundesländern anders sei, dann ist das so nicht richtig. Im Saarland hat das Schwarzwild bereits seit einigen Jahren keine Schonzeit mehr. Deshalb musste gesetzlich klargestellt werden, dass die Jagd in Form der Treibjagd vom 01.02. – 30.06. unzulässig ist. In anderen Bundesländern hatte das Schwarzwild bis vor kurzem (aktuelle ASP-Prävention) noch Schonzeit oder hat es immer noch, dann braucht es logischerweise auch kein separates Treibjagdverbot, wenn das Schwarzwild in dieser Zeit sowieso nicht erlegt werden darf. Das Umweltministerium, wie von Minister Jost im SR ausgeführt, und die VJS fordern im Konsens die Zulassung von Nachtzielgeräten, dem steht aber zurzeit das Bundeswaffengesetz entgegen, das nur in Berlin geändert werden kann.