Der erschreckende Rückgang nicht nur der Niederwildarten wie Feldhase, Rebhuhn und Fasan, sondern auch vieler Bodenbrüter, wird zu Unrecht allein dem veränderten Anbauverhalten in der Landwirtschaft und dem damit verbundenen Verlust geeigneter Habitate zugeschrieben.
Zwar sind nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes mehrjährige Brachen mit Wildkräutern allein zwischen 2009 und 2019 von etwa 9.000 qkm auf 3.500 qkm geschrumpft. Seit der Immunisierung der Rotfuchspopulation gegen Tollwut zwischen 1983 und 2008 hat sich aber auch der Fuchsbestand vervielfacht.
Der Prädationsdruck (Räuber-Beute-Druck) ist dadurch enorm gestiegen. Bei der letzten flächendeckenden Erfassung durch das Wildtierinformationssystem der Länder (WILD) in Jahr 2019 wies dabei das Saarland mit einer mittleren Dichte von 1,42 Fuchsgehecken je 100 ha Fläche (Bundesdurchschnitt 0,89 je 100 ha) bundesweit den höchsten Fuchsbesatz auf.
Zu beobachten ist eine zunehmende Mortalität der Füchse durch jagdunabhängige Faktoren wie insbesondere die hochansteckende Fuchsräude.
Dabei bohren Sarkoptes-Milben zur Eiablage Gänge in die Haut. Dies führt zu massivem Juckreiz, der oft so stark ist, dass das betroffene Tier sich selbst verletzt und nach etwa 3 Monaten unter starken Schmerzen verendet. Der Fuchs ist ein Kulturfolger und lebt auch im Ballungsraum mitten unter uns.
Sowohl bei der Räude als auch beim verbreiteten Fuchsbandwurm handelt es sich um Zoonosen, also um gefährliche, auch auf Mensch und Haustier übertragbare Krankheiten.
Eine zielorientierte Bejagung des Fuchses, auch durch die Bau- und Fangjagd, ist vor diesem Hintergrund aus Gründen des Arten- und letztlich auch des Tierschutzes unverzichtbar. Die Baujagd erfordert den Einsatz entsprechend ausgebildeter Hunde. Die Ausbildung findet unter ständiger Überwachung durch die zuständigen Landesbehörden in einer sogenannten Schliefanlage mit jeweils einem lebenden Fuchs statt. Dabei ist durch einen Schieber sichergestellt, dass es nicht zu einem unmittelbaren körperlichen Kontakt zwischen Hund und Fuchs kommen kann!
Zahlreiche deutsche Verwaltungsgerichte haben unabhängig voneinander festgestellt, dass die Ausbildung in der Schliefanlage tierschutzgerecht erfolgt und dass die Baujagd selbst den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit entspricht.
Auch die Bundesregierung hat auf eine entsprechende parlamentarische Anfrage in ihrer Antwort vom 7. August 2017 (BTDrs 18/13307) ausgeführt, dass der Einsatz von jagdrechtlich zulässigen Schliefanlagen nicht zu einem Konflikt zwischen Tierschutzgesetz und Bundesjagdgesetz führe.
Aus der sogenannten Tierrechts-Szene ist in den letzten Monaten bundesweit eine Welle von Strafanzeigen gegen Betreiber von Schliefanlagen eingegangen. Die befassten Staatsanwaltschaften haben in der Zwischenzeit durchweg die Ermittlungsverfahren eingestellt, wobei in vielen Fällen bereits die Einleitung von Ermittlungen mangels Anfangsverdachts einer Straftat abgelehnt wurde.
Landesjägermeister Josef Schneider führt zu dieser Thematik aus: „Es ist völlig unverständlich und nicht akzeptabel, wenn nun ausgerechnet im Saarland Stimmen auch ernst zu nehmender Tierschutzverbände laut werden, die sich gegen den Bau eines modernen, geräumigen und artgerechten Fuchsgeheges auf dem Gelände des Neunkircher Zoos wenden. Bauherr ist dabei ein Jagdhundeverein, der bereits seit 60 Jahren im östlichen Saarland eine Schliefanlage zulässig betreibt. Aufgenommen werden sollen die drei bisher in einem privaten Gehege in Rheinland-Pfalz untergebrachten Füchse, die ein- bis zweimal im Jahr in der Schliefanlage eingesetzt werden. Sofern das Gehege im Bereich des Neunkircher Zoos auch behördlich zugelassen werden kann, sollte dem Zoo und der Stadt Neunkirchen nicht nur von Jägern und Tierschützern Dank für die Unterstützung zeitgemäßen Arten- und Tierschutzes ausgesprochen werden!“
VJS-Pressedienst