Vorwürfe von Untätigkeit sind haltlos
VJS weist Medienberichte entschieden zurück, wonach Verbandsvertreter un-tätig gewesen seien oder nicht integer gehandelt hätten. Ein Jagdschein-Antrag des Tatverdächtigen im Polizistenmord von Kusel wurde 2020 abgelehnt.
(Saarwellingen, 22. Februar 2022) Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) weist Vorwürfe aus einigen Medien entschieden zurück, Verbandsvertreter seien im Vorfeld des Polizistenmordes in Kusel untätig gewesen oder hätten nicht integer gehandelt. Landesjägermeister Josef Schneider: „Bereits im Jahr 2004 hat die VJS als Körperschaft des Öffentlichen Rechts erfolgreich den Antrag gestellt, dem mutmaßlichen Mörder den Jagdschein wegen fahrlässiger Körperverletzung zu entziehen. Zudem hat im Jahr 2020 der zuständige Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde, der ehrenamtlich auch stellvertretender Landesjägermeister ist, vorausschauend gehandelt und den Antrag des Verdächtigen auf Verlängerung des Jagdscheins abgelehnt – obwohl Ermittlungsverfahren gegen ihn damals noch nicht abgeschlossen waren“.
Eine ehrenamtliche Funktion in der VJS steht im Einklang zu einer Beschäftigung in einer Jagdbehörde. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts hat die VJS unter den Jagdverbänden in Deutschland eine Sonderstellung: Sie ist mit hoheitlichen Aufgaben betraut und kann beispielsweise beantragen, dass ein Jagdschein entzogen wird. „Dies ist bereits möglich, wenn der obligatorische Waffenschrank nicht richtig verankert ist“, so Schneider. Die Vorgaben des deutschen Waffenrechts sind besonders streng und erlauben auch verdachtsunabhängige Waffenkontrollen zu Hause, was die VJS ausdrücklich begrüßt. Es ist Aufgabe der Behörden, diese durchzuführen.
Die VJS arbeitet eng und vertrauensvoll mit den Behörden im Saarland zusammen. Im Nachgang zu der schrecklichen Tat in Kusel hat die VJS umgehend mit der saarländischen Polizei Empfehlungen für Fahrzeugkontrollen von Jägern entwickelt, um die vorherrschende Verunsicherung auszuräumen.