Sehr geehrte Damen und Herren,
wie seit letzter Woche bekannt, gilt ab heute, 16.12.2020, ein verschärfter „Lockdown“. Gestern Abend wurde zu später Stunde die dazugehörige saarländische Verordnung veröffentlicht. Deshalb können wir uns jetzt erst zu den jagdlichen Regelungen äußern:
Wie auch im Frühjahr gilt, dass die Jagd „systemrelevant“ ist und unter Einhaltung der Abstandsregeln als Einzeljagd durchgeführt werden kann.
Weiter bleibt auch die Drück- und Treibjagd zur Gefahrenabwehr (ASP-Prophylaxe) weiterhin erlaubt.
Begründung zur VO: Zu § 6 (Kontaktbeschränkungen) Abs. 3:
„…oder auch Notmaßnahmen zur Abwehr von Schäden oder Gefahren von Leib und Leben oder Maßnahmen zum Seuchenschutz (z.B. Bekämpfung der Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest). Dabei sind weitere veranstaltungsspezifische Hygienemaßnahmen umzusetzen.“
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Treibjagd zusammen mit einem individuellen Hygienekonzept (Muster auf unserer Homepage) ausreichend vorher bei der Ortspolizeibehörde (OPB) anzumelden ist. Die OPB ist natürlich auch berechtigt, die Treibjagd zu untersagen. Z.B. weil die Fallzahlen in der jeweiligen Kommune zu hoch sind.
Unser Schießstand in Saarwellingen ist über die Weihnachtsfeiertage (nach dem 18.12.2020) geschlossen und öffnet wieder mit dem bekannten Hygienekonzept am 04.01.2020 (insbesondere nur nach telefonischer Terminvergabe).
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
Im Auftrag
(Johannes Schorr)
Geschäftsführer