Die Jägervereinigung des Départements Moselle (FDC 57) hat uns mitgeteilt, dass auch für deutsche Jäger die Teilnahme an Jagden (Ansitzjagd und Drückjagd) im Département Moselle möglich ist.
Die Zulässigkeiten von Jagden hat der Präfekt des Départements in seinem Erlass vom 04. November 2020 (vorläufig befristet bis zum 1. Dezember 2020) geregelt. Gejagt werden darf auf Wildschweine, alles weitere Schalenwild und auf „Schadwild“. An Drückjagden dürfen bis zu 30 Personen teilnehmen. Ein spezielles Hygienekonzept muss beachtet werden (u.a. getrennte Anreise der Teilnehmer, Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Einhaltung von Abstandregelungen, Verbot von Schüsseltreiben).
Mitgeführt werden müssen ab Grenzübertritt:
- Kopie des Erlasses des Präfekten vom 04.11.2020 (ausreichend Herunterladen auf das Handy, Papierform nicht zwingend erforderlich)
- Gültiger französischer Jagdschein
- Jagdpachtvertrag, Jagderlaubnisschein oder schriftliche Jagdeinladung
- Ausgefüllte „Attestation de Déplacement Dérogatoire“
(kann von der Homepage heruntergeladen werden, anzukreuzen ist das vorletzte Kästchen „Participation à des missions d’intéret général sur demande de l’autorité administrative“)
Die Mitteilung der FDC 57 vom 05. November 2020 (in französischer Sprache), der Erlass des Präfekten vom 04.November 2020 und die „Attestation de Déplacement Dérogatoire“ finden Sie hier:
Attestation de Déplacement Dérogatoire
Mitteilung der FDC 57 Jägervereinigung des Départements Moselle
Weitere Informationen zu Jagden und COVID-19 finden Sie hier auf der Webseite der Jägervereinigung des Départements Moselle.