Sehr geehrte Damen und Herren,
im Saarland gibt es seit 21.03.2020, 0 Uhr, eine sog. Ausgangsbeschränkung wegen der „Corona-Pandemie“.
Nach unserem Kenntnisstand hat die Landesregierung aber unserer Bitte entsprochen, dass die Jagd davon ausgenommen, sprich weiterhin zulässig sein wird.
(Dass es sich um die Einzeljagd handelt, braucht angesichts des Grundes der Allgemeinverfügung und aufgrund der Jahreszeit eigentlich nicht weiter hervorgehoben werden.)
Dazu unser herzliches Waidmannsdank an Herrn Minister Reinhold Jost!
In der Allgemeinverfügung ist die Jagd zwar nicht expressis verbis aufgenommen worden, wir dürfen aber davon ausgehen, dass die Jagd ein „triftiger Grund“ ist.
https://www.saarland.de/dokumente/res_soziales/Allgemeinverfuegung_21032020.pdf
Bitte geben Sie diese Info an Ihre Verteiler weiter.
Sollten Sie die Info nicht schon gestern Abend in ähnlicher Form erhalten haben, tragen Sie sich bitte in unseren Newsletter-Verteiler auf www.saarjaeger.de ganz unten links ein. Dies können nur Sie selbst machen. Ich kann es aus technischen Gründen nicht tun.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
Im Auftrag
(Johannes Schorr)
Geschäftsführer