Großartiger Erfolg!
Jagdsteuer nun im ganzen Saarland ausgesetzt
Mit der Entscheidung des Kreistages des Landkreises Saarlouis am 06.02.2020, die Jagdsteuer zumindest für die nächsten zwei Jahre auszusetzen und der schon davor gefassten Entscheidung des Saarpfalz-Kreises, bis auf Weiteres keine Jagdsteuer mehr zu erheben, wird nun in keinem Landkreis des Saarlandes mehr Jagdsteuer erhoben.
Dieser Erfolg ist der jahrelangen beharrlichen Arbeit der Kreisjagdausschüsse mit den jeweiligen Kreisjägermeistern an der Spitze zu verdanken. Landesjägermeister Josef Schneider bedankte sich dafür ganz herzlich bei Kreisjägermeister Prof. Dr. Patrick Klär, Saarpfalz-Kreis, und Kreisjägermeister Jürgen Schmitt, Saarlouis, und ihren Delegationen für ihr riesiges Engagement. Aber auch den Landräten, Bürgermeistern und Kreistagsfraktionen für ihren Mut, von bisherigen Positionen abgerückt zu sein.
In den Jahren 2008 und 2009 haben der Regionalverband und die Stadt Saarbrücken die Jagdsteuer auf „null“ gesetzt, dann die Kreise St. Wendel, Neunkirchen und Merzig-Wadern. Über ein Jahrzehnt lang musste weitere Überzeugungsarbeit geleistet werden, dass nun überall anerkannt worden ist, dass die Jagdsteuer ein Relikt der Vergangenheit ist. Jetzt ist endlich von allen Landkreisen anerkannt worden, wie wichtig die Arbeit der Jägerschaft für die Allgemeinheit ist.
Die Jägerschaft erfüllt durch Hege und Pflege des Wildes, Naturschutzleistungen, freiwillig übernommene Leistungen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung, aktuell bei der Vorbeugung der „Afrikanischen Schweinepest“ und bei der Ver- und Entsorgung von Unfallwild bei Verkehrsunfällen Aufgaben, die der Allgemeinheit obliegen. Die Jägerschaft entlastet dadurch die öffentlichen Haushalte und damit letztlich den Steuerzahler.
Erhebliche Mittel werden für die Anlage von Blühflächen, Anschaffung von Pflanzgut, Bau und Pflege von Nisthilfen, Flursäuberung oder in die Betreuung von Schutzgebieten investiert. Die biotopverbessernden Maßnahmen kommen allen Arten zugute, nicht nur solchen, die dem Jagdrecht unterliegen.
Die Jagdpächter leisten den Bewirtschaftern der landwirtschaftliche Flächen Wildschadensersatz für Schäden, die insbesondere durch Schalenwild verursacht werden. Ohne diese vertraglich übernommene Pflicht der Jagdpächter müssten die Jagdgenossenschaften und damit die Gemeinschaft der Grundstückseigentümer den Wildschadensersatz leisten.
Landesjägermeister Josef Schneider hofft, dass das „Kapitel Jagdsteuer“ von der Politik nun endgültig zugeschlagen wird: „Die Entscheidung war auch wirtschaftlich aus Sicht der Landkreise folgerichtig und vernünftig, denn der Verwaltungsaufwand bei der Erhebung der Jagdsteuer steht in keinem Verhältnis zu den Einnahmen.“