Liebe Jägerinnen und Jäger,
der Bundestag hat am Freitag, dem 13. Dezember 2019, ein neues Waffengesetz beschlossen.
Hier die offiziellen Mitteilungen aus dem Bundestag hierzu. Im Text findet sich auch ein Link zum Änderungstext, der in dieser Form noch schlecht lesbar ist:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw42-de-waffenrecht-659824
Hier die DJV-Pressemitteilung zu dem Bürokratie-Monster:
https://www.jagdverband.de/content/umstrittene-neuregelung-des-waffengesetzes-beschlossen
Das Gesetz ist noch nicht verkündet, also auch noch nicht in Kraft! Wir werden Ihnen mitteilen, sobald es in Kraft getreten ist. Ab diesem Zeitpunkt ist dann auch im Saarland der Erwerb von Schalldämpfern wieder möglich.
Um die Nachtzieltechnik einzusetzen, bedarf es aber noch einer Änderung des saarländischen Jagdgesetzes. Dies ist dem Landesjägermeister von Herrn Minister Reinhold Jost aktuell telefonisch zugesagt worden. Sobald dies umgesetzt ist, werden wir Sie ebenfalls auf diesem Wege benachrichtigen.
Also nochmal: Nur durch den Beschluss des Gesetzes am 13.12.2019 hat sich für die Jagd am 17.12. und fortfolgende noch nichts geändert! Für die Verwendung von Schalldämpfern muss zuerst noch das Waffengesetz in Kraft treten und vor der Verwendung von gewissen – nicht von allen – Nachtzieltechniken muss zusätzlich noch das saarländische Jagdgesetz geändert werden.
Es gibt auch Jäger, die den Einsatz der Nachtzieltechnik immer noch kritisch sehen. Dazu hier ein involvierter jagender Bundestagsabgeordneter:
https://www.bdsnet.de/ressourcen/downloads/offener%20brief_waffengesetz_marc%20henrichmann.pdf