
Schwalbach, Kreis Saarlouis.
Am 06. Mai 2016 kam es im Bereich des Kreisels in der Nähe des Bauhauses Ensdorf zu einem erneuten Angriff von Hunden auf ein Reh. Die Hetzjagd begann auf der „Moppel“, dort verfolgten zwei Hunde ein Reh. Das Ganze nahm in der Nähe des Kreisels ein Ende, dort fielen die Hunde über das wehrlose Stück her und führten ihm schwere Bisswunden zu. Zeugen, die diese grausame Szene beobachteten, riefen die Polizei, die kurz danach vor Ort eintraf. In der Zwischenzeit traf auch der Besitzer der Hunde ein. Ein Jäger aus dem Nachbarrevier Ensdorf konnte das Reh nur noch von seinen Qualen erlösen. Die Polizei stellte gegen den Hundebesitzer Strafanzeige wegen Jagdwilderei nach § 292 StGB. Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet. Des Weiteren wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz nach §33 (2) SJG (Unangeleintes Laufenlassen von Hunden in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vom 1.3. – 30.6.) und bei der Ortspolizeibehörde nach § 12 (1) der Polizeiverordnung der Gemeinde Schwalbach („Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen. Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen (auch Wald) sind Hunde an der Leine zu führen.“) erstattet.
Der zuständige Jagdrevierinhaber von Schwalbach untersuchte das tote Reh und stellte schwere Bisswunden im Bereich des Rückens, Hals, sowie an den Hinterkeulen fest. Der rechte Hinterlauf war durchgebissen. Das Muskelfleisch wurde durch die Wucht der Hunde regelrecht zerrissen. Die Art und Weise der Hetze und der Bisswunden lässt vermuten, dass es hier nicht um einen versehentlichen bedauerlichen Einzelvorfall, sondern um ein im Team gut eingeübtes Verhalten der Hunde geht. Viele Hundebesitzer nehmen es mit der Leinenpflicht nicht so genau und unterschätzen den Jagdtrieb ihrer Hunde. Macht der Hund hierbei positive Erfahrungen in seinem Beutetrieb und schreitet der Hundeführer hier nicht konsequent ein, wird sich das Verhalten des Hundes mit allen negativen Folgen verstärken.
Unsere Natur, Wald- und Feldwege sind zur Erholung aller da und dafür sollen sie auch genutzt werden, aber mit der gebotenen Rücksicht auf alle anderen Naturnutzer wie z.B. Spaziergänger, Jogger, Radfahrer, andere Hundeführer und letztendlich auch auf unsere heimischen, wildlebenden Tiere.
Bürgerinnen und Bürger sollen jetzt durch Hinweisschilder, die von der Jagdgenossenschaft Schwalbach im Bereich „Krickelsberg“ und „Moppel“ aufgestellt wurden, an diese Regeln erinnert werden. In diesem Sinne erhoffen wir uns, dass beim Betreten von Wald und Feld alle Naturnutzer und Erholungssuchende mehr Rücksicht aufeinander nehmen.
Josef Mathis