
Auch wenn Feldwege (und Forstwege) mit einem Durchfahrt-Verboten-Schild versehen und (nur) für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind, dürfen Jäger diesen benutzen. Da dies anscheinend immer wieder in Frage gestellt wird, hat das Bauernblatt in seiner aktuellen Ausgabe eine Gerichtsurteil in Kurzform mit Aktenzeichen zitiert.