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VJS-Pressemitteilung: Biosphäre Bliesgau – Jägerschaft jahrelang an der Nase herumgeführt

Umwelt-Staatssekretär Klaus Borger hat kurzfristig eine für Mitte Januar 2010 terminierte Drückjagd auf Schwarzwild in der Kernzone „Taubental" (Kirkeler Wald) abgesagt. Dass sich die Jägerschaft dadurch an der Nase herumgeführt fühlt, ist noch gelinde ausgedrückt.

Das saarländische Jagdgesetz (SJG) sieht vor, dass die Jagd in Naturschutzgebieten und den Kernzonen der Biosphäre zulässig ist, sofern sie nicht den Schutzzweck wesentlich beeinträchtigt.

Weiter gelten in allen Kernzonen Einschränkungen der Jagd für den Bereich des Hochsitzbaues, der Anlage von Wildäsungsflächen, das Befahren von Grundstücken mit motorisierten Fahrzeugen abseits von Wegen und für die Jagdart an sich. Diese Einschränkungen wurden eigens für die Anerkennung der Biosphäre Bliesgau im Jagdgesetz (SJG) neu festgelegt und von der Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) akzeptiert. Dazu sagt der zuständige Kreisjägermeister Dr. Bernhard Feichtner: „Seit 8 Jahren führe ich für die VJS die Verhandlungen in Sachen „Ausweisung der Biosphäre", dazu gehörte auch eigens die Änderung des Jagdgesetzes. Damit scheint man aber nur beabsichtigt zu haben, Jäger, Grundeigentümer und Landwirte in Sicherheit zu wiegen und jetzt lässt man erst die Katze aus dem Sack!" Weitere Auflagen für eine Jagd, die den jeweiligen Schutzzweck nicht gefährdet, ist mit den Jägern des Kreises nicht zu machen, führt der Kreisjägermeister weiter aus.

Gegen den Willen der Jägerschaft wurde für drei große Kernzonen (Taubental / Kirkel, Gut Lindenfels, Sengscheider Wald) eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen dem Umweltministerium und dem MAB-Nationalkomitee getroffen, die die Jagd über das saarländische Jagdgesetz hinaus einschränkt. Daher wurde im Sommer 2009 von Seiten des Ministeriums in Kooperation mit den Revierinhabern um die Kernzone Kirkeler Wald eine Drückjagd in der Kernzone Kirkeler Wald für Mitte Januar 2010 auf Schwarzwild anberaumt, um die Wildschäden einzudämmen und der Schweinepest vorzubeugen. Diese Jagd wurde jetzt kurzfristig abgesagt! Begründung: „Erst bei eingetretenen Wildschäden auf angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücken wird eine Jagd auf Schwarzwild in der Kernzone durchgeführt. Ein Monitoring für Wildschäden soll zuerst zeigen, dass tatsächlich die Jagdruhe innerhalb der Kernzone zu den Schäden in den an die Kernzone angrenzenden Feldflächen verantwortlich ist."

KJM Dr. Feichtner ist über diese neue Interpretation der privatrechtlichen Vereinbarung empört: „Niemals gab es im Punkt Schwarzwildbejagung innerhalb der Kernzonen einen Dissens zwischen Politikern aller Parteien auf allen Verwaltungsebenen und der Jägerschaft und den anderen Landnutzern. Aus Sicht der VJS wird nun der Grundsatz des § 30 SJG auf den Kopf gestellt. Die Jagd muss nun dem Schutzziel dienen oder dieses gar fördern. Faktisch tut die Jagd dies, es ist aber viel schwerer zu beweisen als die umgekehrte Auffassung, dass die Jagd dem Schutzzweck nicht zuwiderlaufen darf. Die Landwirte und wir sollen nun mit dem Risiko erhöhter Wildschäden durch Schwarzwild leben und die Landesregierung macht es sich gemütlich und feiert ihr Biosphärenreservat."

Die VJS ist nicht gegen ein Monitoring oder gegen wissenschaftliche Untersuchungen in den Kernzonen, ganz im Gegenteil. Diese dürfen jedoch nicht Voraussetzung für eine Schwarzwildbejagung sein. Erst jüngst wurde aus Gründen immenser Wildschäden vom Ministerium, das hier die Jagd drastisch einschränkt, die Schonzeit für Schwarzwild im Saarland aufgehoben, die Drückjagdsaison verlängert und künstliche Lichtquellen bei der Jagdausübung auf Schwarzwild zugelassen. Dass nun das gleiche Ministerium Wildruhezonen für Schwarzwild großflächig im Saarpfalz-Kreis schafft, ist paradox.