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VJS-Pressemitteilung: Fallenjagd muss erlaubt bleiben

Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes (VJS) lehnt ein Fallenjagdverbot, wie von der Landesregierung geplant, kategorisch ab.

Wer selbst regelmäßig Probleme mit Mäusen und Ratten auf seinem Grundstück
oder gar im Haus hat, ist froh, dass er sie mit der Falle fangen darf. Genauso geht es auch mit größeren Tieren, die im Einzelfall noch mehr stören können. Man denke hier an denjenigen, der einen Steinmarder auf dem Dach oder in der Garage hat
oder wer Geflügelhalter ist.

Dem Jäger im Saarland ist es seit 10 Jahren nur noch erlaubt, mit Lebendfangfallen zu jagen. Lebendfallen haben den Vorteil, dass man sehen kann, was sich gefangen hat und Fehlfänge, z.B. eine Hauskatze mit Halsband, wieder schnell in die Freiheit entlassen werden können.

Die Jäger achten auf tierschutzgerechte Fallen, d.h., die Fallen müssen nach dem Fang absolut dunkel sein. Wenn kein Licht eindringen kann, verbleibt das Tier ohne Stress in der Falle. Es macht auch keine Versuche, frei zu kommen, wobei es sich verletzen könnte. Weiter werden die Fallen zweimal am Tag kontrolliert, damit kein Tier zu lange in der Falle bleibt.

Dazu sagt Landesjägermeister Andreas Schober: „Die Jäger sind ausgebildet und fortgebildet in der Fallenjagd. Die Fallenjagd ist im Saarland eine nur noch selten ausgeübte Jagdart, muss aber trotzdem unbedingt erhalten bleiben. Man kann sich viele Situationen vorstellen, wo man nur mit einer Falle den Plagegeist loswird. Wird die Fallenjagd generell verboten, muss ständig eine Behörde entscheiden, ob eine Ausnahme vertretbar ist oder nicht. Dies ist mit dem Gebot der Entbürokratisierung nicht zu vereinbaren. Die Nebenerwerbslandwirte oder Geflügelhalter, die selbst von der Falle Gebrauch machen oder den Jäger um entsprechende Hilfe bitten, wären von der Regierung allein gelassen oder würden in die Illegalität gedrängt." Weiter fragt sich Schober, ob nicht mit zweierlei Maß gemessen werde: „Der Hausbesitzer darf Mäuse mit der Totschlagfalle fangen. Der Geflügelhalter den Fuchs oder den Marder nicht mal mehr mit einer Lebendfalle. Weiter frage ich mich, wie Tierschützer dann noch Fallen für Katzen aufstellen dürfen, um sie anschließend zu kastrieren und wieder frei zu lassen?"