Der Vorstand der VJS hat sich in seiner Sitzung am 17.06.2009 gegen die Abschaffung der Schonzeit ausgesprochen. Durch die Aufhebung der Schonzeit wird es nur ermöglicht, fünf Monate länger im Jahr Keiler zu erlegen. Diese können zwar im Einzelfall Schäden verursachen, die regelmäßig aber nicht gravierender Art sind. Eine Absenkung der Population durch die Maßnahme ist aber weder praktisch noch theoretisch möglich. Deshalb fordert die VJS von der Landesregierung, die Schonzeit keinesfalls aufzuheben. Die VJS animiert hingegen ihre Mitglieder, intensiv Frischlinge zu erlegen. „Wir müssen Frischlinge jagen, als wenn wir sie ausrotten wollten!" ist eine Devise der Schwarzwildexperten, um das Schwarzwildproblem endlich in den Griff zu bekommen. Dabei ist es unerheblich, ob die Frischlinge Streifen haben oder nicht. Hasen werden auch gegessen und sind auch nicht schwerer als schwache Frischlinge, räumt Landesjägermeister Andreas Schober mit Einwänden auf. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass Chancen beim Ansitz vergeben werden, nur weil die Frischlinge angeblich noch zu jung sind.
Auch nicht einverstanden ist die VJS mit dem Vorschlag der Landesregierung, unter Verwendung künstlicher Lichtquellen zu schießen. Das Ausnützen vorhandener Lichtquellen (von Industrieanlagen, von Sportplätzen u. ä.) soll aber erlaubt werden, schreibt die VJS in ihrer Stellungnahme an die Landesregierung. Solange es nach dem Waffengesetz verboten bleibt, künstliche Lichtquellen mit der Waffe zu verbinden, lehnt die VJS praxisferne „Hilfskonstrukte" ab. Letztlich dürften Jäger nicht durch eine Gesetzesmöglichkeit zur Straftat provoziert werden, begründet Landesjägermeister Andreas Schober diese Haltung. Wir haben der Landwirtschaft gegenüber signalisiert, in dieser Frage intensiv zu diskutieren. Ein sicherer Schuss mit Beleuchtung ist aus Tierschutzgründen besser als ein Schuss ins Dunkle. Die Diskussion über das Waffengesetz hat aber gezeigt, dass die Politik Sachargumente nicht ernst nimmt und es eher droht, dass Waffen auch in Jägerhand verboten werden, als dass das Schießen mit Nachsichttechnik erlaubt wird. Da derzeit auch nicht erprobt werden kann, ob das Schießen mit Beleuchtung tatsächlich erfolgreich ist, hat sich der Vorstand für die rechtlich sichere Variante ausgesprochen.
Allerdings soll die Treibjagd auf Schwarzwild im Winter zwei Wochen länger möglich sein und das Treibjagdverbot terminlich mit dem Beginn der Schonzeit zusammenfallen.