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DJV-Nachricht: Waffenrechtsreform vom Kabinett verabschiedet

- Sachargumente des DJV berücksichtigt / Protestbrief-Aktion des DJV erfolgreich -

 Am 27. Mai 2009 hat das Kabinett der Bundesregierung eine Waffenrechtsreform verabschiedet Auslöser der Reformbestrebungen war der Amoklauf in Winnenden, der eine emotionale Debatte mit Forderungen bis hin zum kompletten Verbot von Schusswaffen in Privatbesitz zur Folge hatte. DJV-Präsident Borchert hat in vielen politischen Gesprächen die Position der Jäger erfolgreich vertreten. Gemeinsam mit den Landesjagverbänden hat der DJV eine Versachlichung der Diskussion bewirkt. Und einzelne Jäger haben den DJV-Protestbrief innerhalb von 9 Tagen 3.000 Mal aus dem Internet heruntergeladen um ihre Bundestagsabgeordneten anzuschreiben. Das alles zusammen zeigte Wirkung: Zahlreiche geplante Verschärfungen für Jäger - etwa verdachtsunabhängige Kontrollen ohne Zustimmung oder die sofortige Einführung von biometrischen Sicherungssystemen - konnten verhindert werden. Die Details:

·      Verdachtsunabhängige Kontrollen der Waffenaufbewahrung zu Hause (§ 36): Geplant waren diese zu jeder Tag- und Nachtzeit und gegen den Willen des Besitzers. Im Entwurf zur Waffenrechtsreform wird jetzt klargestellt, dass Wohnräume von Behörden nur gegen den Willen des Eigentümers betreten werden dürfen, wenn es darum geht, dringende Gefahren zu verhüten. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ist also weiterhin geschützt. Erst bei wiederholter grundloser Verweigerung des Nachweises der sicheren Aufbewahrung kann die Behörde die Zuverlässigkeit des Waffenbesitzers anzweifeln. Die Formulierungen für verdachtsunabhängige Kontrollen sind jetzt angelehnt an das Baurecht und Regelungen für Schornsteinfeger und somit nach Aussagen des Justiz- und Innenministerium verfassungskonform.

·      Die DJV-Forderung, dass Behörden künftig bereits bei Antragstellung für eine Waffenerlaubnis den Nachweis über vorgesehene Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung prüfen, wurde umgesetzt.

·      Die Jungjägerausbildung ist weiterhin gesichert (§ 27): Das Hochsetzen der Altersgrenze für das Schießen mit großkalibrigen Waffen gilt nicht für Anwärter und Inhaber des Jugendjagdscheines.

·      Biometrische Sicherungssysteme: Der Gesetzentwurf sieht lediglich vor, dass das Bundesinnenministerium durch eine Verordnung weitere Sicherungssysteme einführen kann, wenn es der Stand der Technik in Zukunft erlaubt. Damit hat der DJV sich mit seinen Argumenten gegen eine sofortige Einführung durchgesetzt.

·      Elektronisches nationales Waffenregister: Dieses wird bis 2012 eingeführt, was der DJV begrüßt.

·      Strafbewehrung (§ 52): Diese ist nur dann bei einer nicht vorschriftsmäßigen Aufbewahrung von Waffen und Munition vorgesehen, wenn der Besitzer vorsätzlich handelt - also wissentlich und willentlich - und dadurch die konkrete Gefahr des Zugriffs Dritter entsteht. Dies gilt nur für die stationäre Aufbewahrung der Waffen, etwa zu Hause. Die vorübergehende Aufbewahrung im Zusammenhang mit der Jagd - etwa einer Jagdreise, Übernachtung oder Schüsseltreiben - ist ausdrücklich von § 52 nicht erfasst.

Der Kabinettsbeschluss geht Anfang Juni zur ersten Anhörung in den Bundestag, damit dann das weitere parlamentarische Verfahren - Beratung in den zuständigen Ausschüssen sowie eine mögliche Expertenanhörung  - terminiert werden kann. Der Bundestag kann die Waffenrechtsreform also frühestens Ende Juni verabschieden. „Wir werden uns mit Vehemenz dafür einsetzen, dass bis zur Verabschiedung im Bundestag keine Fehlinterpretationen und Verschärfungen für die Jägerschaft eingebaut werden", sagte DJV-Präsident Jochen Borchert.