Die saarländische Tierschutzstiftung bleibt ihrer Linie treu - Handeln ohne Wissen!
- Warum die VJS die Wildtierauffangstation in ihrer bisherigen Konzeption nicht unterstützt! -
Die Tierschutzstiftung hat uns den nachfolgenden Brief geschrieben. Einen ähnlich lautenden Brief hat sie auch an die Kommunen des Saarlandes verschickt, mit der Bitte, die Jagdausübungsberechtigten zu benachrichtigen. Wir geben Ihnen nachfolgend unsere Antwort zur Kenntnis und haben folgende Bitte:
Die Jagdausübungsberechtigten folgen dem Aufruf bitte nicht für jagdbare Tierarten, die Jagd- und Schonzeiten haben. Es besteht keinen Grund, einen Fuchswelpen aufzuziehen, der bei der Jagdausübung an anderem Ort z.B. mit der Fuchswelpenfalle gefangen und getötet würde. Junges Reh-, Schwarz-, Dam- oder Rotwild usw. erleidet nach einem Unfall durch den direkten Kontakt mit dem Menschen mehr Leiden als durch ein schnelles und fachgerechtes Abfangen des Tieres!
Im Übrigen sind die meisten Tiere, die „hilflos" erscheinen mögen, nur weil sie einem allein begegnen, nicht hilflos. Selbst wenn sie hilflos wären, sollte man seinen „Mutter- bzw. Vaterinstinkt" zügeln und der Natur freien Lauf lassen, wenn sie einer Art angehören, die in keiner Weise in ihrem Bestand gefährdet ist.
Schreiben der Tierschutzstiftung vom 06.05.2008
An
- Ökologischer Jagdverband Saarland e.V.
- Vereinigung der Jäger des Saarlandes
Betr.: Wildtierauffangstation Eppelborn
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Wildtierauffangstation Eppelborn in Betrieb ist und Ihnen unter den Rufnummern 0151-18489808 und 06827-9027485 zur Verfügung steht.
Die Tierschutzstiftung weist darauf hin, dass die Tiere, die von der Wildtierauffangstation in die Natur zurückgeführt werden, in diesem Jahr mit gelben Ohrmarken versehen werden.
Nach § 32 SJG ist die Jagd auf diese Tiere bis Ende 2009 verboten. Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen.
Darüber hinaus würden wir uns freuen, wenn Sie verunfalltes Rehwild der Auffangstation zur Verfügung stellen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Behnisch-Hartz
Antwortschreiben der VJS
Tierschutzstiftung Saar
Z. Hd. Frau Claudia Behnisch-Hartz
Keplerstr. 18
66117 Saarbrücken
16. Mai 2008
Wildtierauffangstation Eppelborn
Ihr Schreiben vom 06.05.2008
Sehr geehrte Frau Behnisch-Hartz,
sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben trifft bei uns auf Unverständnis. Unverständnis deshalb, weil Sie auf jagdrechtliche Regelungen Bezug nehmen, die hier nicht greifen:
§ 32 Abs. 1 Punkt 12 bestimmt, dass es verboten ist, „... die Jagd auf eine Wildart vor Ablauf eines Jahres nach dem Aussetzen von Tieren dieser Art auszuüben."
Dieses Verbot wurde geschaffen, um zu verhindern, dass besatzstärkende Aussetzaktionen, insbesondere von Fasanen und Rebhühnern, dazu missbraucht werden, im Herbst des gleichen Jahres schon die „Ernte einzufahren". Dieses Verbot ist - ohne dass es expressis verbis hier steht -, auch auf das Revier beschränkt, in dem das Aussetzen stattgefunden hat.
Wäre man der Auffassung, dieser Paragraf würde für der Natur entnommene und anschließend ausgesetzte z. B. Füchse gelten, dürften in dem maßgeblichen Revier, aber auch nur in diesem, vor Ablauf eines Jahres generell keine Füchse mehr erlegt werden!
Abgesehen davon, dass wir eine Ohrmarke aus Tierschutzgründen für höchst bedenklich halten - durch die Ohrmarke kann die Überlebenswahrscheinlichkeit des sowieso schon mit dem Handicap z.B. der Handaufzucht versehenen Tieres weiter herabgesetzt werden, wir hätten hier gerne eine wissenschaftliche Stellungnahme, die dies tierartenbezogen ausschließt - kann die Ohrmarke bei der Jagdausübung möglicherweise überhaupt nicht erkannt werden. Sie wäre aber auch für den Reviernachbarn keinesfalls bindend und Ihre Frist bis „Ende 2009" ist ebenfalls ohne Grundlage und nicht durch § 32 SJG gedeckt!
Wir sehen uns gezwungen, in diesem Zusammenhang auf die bereits von uns früher geäußerte Generalkritik an der Wildtierauffangstation zurückzukommen, dass die Tierschutzpolitik sich nicht an gesetzlichen Vorschriften vorbeibewegen darf!
An gesetzlichen Vorschriften, die ihren Grund haben: § 43 BNatschG bestimmt im Absatz 6, dass „... es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig ist, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können." Diese Vorschrift normiert nicht und fordert nicht dazu auf, „verletzte, hilflose oder kranke Tiere" aufzunehmen, sondern sie lässt es als Ausnahme vom Besitzverbot zu!
Diese Ausnahme ist insbesondere dazu da, Einzelindividuen zu erhalten, die wegen der Seltenheit der Art einen hohen Wert für die Erhaltung der Art, für die Erhaltung der Population haben. Das Einzelindividuum jedoch ist in der Natur, die vom Fressen und Gefressenwerden bestimmt wird, prinzipiell nichts wert! Alles andere ist Unverständnis für die Natur und Vermenschlichung der Natur.
Wenn denn die Politik es mittels der Wildtierauffangstation ermöglicht, dass Tiere, die bejagt werden wie beispielsweise Fuchs und Reh, der Natur entnommen werden, anstatt sie ihrem Schicksal zu überlassen, wie Tausende anderer auch, die nur nicht zufällig von einem Spaziergänger mit „Bambi-Syndrom" entdeckt werden und damit den Spaziergänger mit dem Gesetz in Konflikt kommen lässt, weil der Straftatbestand der Wilderei erfüllt wird, gerät die Politik schnell an die Grenzen der Logik: Natürlich ist es unlogisch, das Bambi oder den Fuchs hochzupäppeln und sie anschließend der Gefahr auszusetzen, tags drauf geschossen zu werden!
Es wäre weiterhin wichtig, juristisch zu prüfen, ob § 43 BNatschG überhaupt für Tiere gilt, die nur dem Jagdrecht, nicht aber dem Naturschutzrecht unterliegen!
Natürlich wollen wir nicht, dass der Spaziergänger, der unwissentlich sich der Wilderei schuldig macht, strafrechtlich belangt wird, wir wollen aber ebenfalls nicht, dass die Verletzung des fremden Jagdausübungsrechts zur Normalität wird und durch staatlich geförderte Einrichtungen provoziert wird.
Wie bereits früher mitgeteilt, werden wir die Auffangstation nicht unterstützen, wenn Personen wie Herr Hartmann Jenal dort aktiv mittun und für die Aufnahme von Tieren zuständig sind.
Auch der letzte Satz gibt uns Rätsel auf: Wollen Sie verendete Rehe, um damit Carnivoren zu füttern oder wollen Sie lebendige Rehe, um sie zu pflegen? Im letzteren Fall weisen wir Sie auf die Aggressivität von männlichen Tieren hin, die nach der Geschlechtsreife derselben eintritt. Sollten Sie jedoch nur die „Frauen" pflegen wollen, nicht aber die „Männer", stellt sich wieder die Frage nach der Logik eines solch missverstandenen Tierschutzes wie wir ihn hiermit kritisieren.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil!
Andreas Schober
Landesjägermeister