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News:

20.04. 2013

Landesjägertag 2013 in Kirkel-Limbach

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19.03. 2013

Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

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Unfall-/Jagdrechsschutz-Versicherung







Anlässlich des Landesjägertages am 21.05.2011 in Püttlingen wurde von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands einstimmig beschlossen, den Beitrag um 12,50 EURO zu erhöhen, um mit diesem Geld für alle Mitglieder ein Versicherungspaket abzuschließen.
Es besteht also keine Wahlfreiheit, ob man gegen ein zusätzliches Entgelt an der Gruppen-Versicherung der VJS teilnimmt wie bei der Jagd-Haftpflichtversicherung, sondern jedes Mitglied ist über den Mitgliedsbeitrag versichert.

Es handelt sich hierbei um eine Unfallversicherung für Jägerinnen und Jäger während der Jagd, um eine Unfallversicherung für Jagdhunde unserer Mitglieder auf Treib- und Drückjagden und um eine Jagd-Rechtsschutz-Versicherung.

Wir erlauben uns den Hinweis an die Damen und Herren Jagdleiter, dass die Hunde von Nicht-Mitgliedern, z. B Gäste oder Meuteführer aus anderen Bundesländern, nicht versichert sind.

(Achtung: Die Jagdunfallversicherung gilt nur während jagdlicher Betätigung, ist also kein Ersatz für eine etwaige private Unfallversicherung!)


Nachfolgend teilen wir Ihnen die Versicherungsbedingungen im Einzelnen mit:

1. Jagd-Unfallversicherung
für alle Unfälle während jeder erlaubten und berechtigten jagdlichen Betätigung weltweit.

Versicherungssummen:


·         Tod 10.000 EURO

·         Invaliditätsgrundsumme 50.000 EURO

·         Vollinvaliditätsumme 175.000 EURO

·         Bergungskosten, Hilfeleistungen bei schweren Verletzungen, Reha-Beihilfe jeweils 5.000 EURO

·         kosmetische Operationen 10.000 EURO


Mitversichert sind:


·         Die Folgen der durch Zeckenbiss übertragenen Infektionskrankheiten FSME und Lyme-Borreliose

·         Unfälle infolge von Geistes- oder Bewussteinsstörungen durch Herzinfarkt, Schlaganfall, verordnete Medikamente oder Alkoholgenuss

·         Unfälle durch einen epileptischen Anfall

·         Leistung von 3.000 EURO, wenn der Versicherungsnehmer Opfer eines Raubüberfalls oder einer Geiselnahme wurde, auch ohne körperliche Verletzungen.


Invaliditätszahlung bei Diagnosestellung:


·         Sprunggelenksfraktur 2.000 EURO

·         Komplette Kreuzbandruptur oder verschobene Radiusfraktur oder Radiusköpfchenfraktur 4.000 EURO

·         Fersenbeinfraktur oder Kompressionsfraktur eines Wirbelkörpers 5.000 EURO

·         Komplette Schienbeinfraktur oder Kniescheibenfraktur oder Oberschenkelhalsfraktur oder Oberarmkopffraktur 5.700 EURO



2. Unfallversicherung für Jagdhunde bei Drückjagden:

Unfälle von Jagdhunden der Mitglieder auf Treib- und Drückjagden im Saarland und in angrenzenden Bundesländern und im angrenzenden Ausland einschließlich Anreise und Rückreise in den Heimatzwinger. Der Schutz besteht für alle gesunden Jagdhunde bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.

Leistungsarten:


·         Tod oder Nottötung infolge eines Unfalles während des Jagdbetriebes einschließlich der Nachsuche nach der Drückjagd

·         Diebstahl, Raub oder Abhandenkommen während des Jagdbetriebes

·         Tierarztkosten


Versicherungssummen:


·         2.000 EURO je geprüften Hund (mindestens eine bestandene über die Anlagenprüfung hinausgehende jagdliche Prüfung)

·         1.000 EURO je ungeprüften Hund

·         bei Welpen der nachgewiesene Kaufpreis bis maximal 600 EURO je Tier. Tierarztkosten bis 1.000 EURO je Tier bei einem Selbstbehalt von 100 EURO



3. eine Jagd-Rechtsschutz-Versicherung über die Advocard.

Der Versicherungsschutz umfasst


·         die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese nicht auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.

·         die Abwehr von Ansprüchen auf Ersatz von Wildschäden

·         die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechts. Bei Freiheitsstrafen sowie bei Geldstrafen und -bußen über 250,00 EURO sind Gnaden-, Strafaufschub und Zahlungserleichterungsverfahren eingeschlossen und zwar für insgesamt zwei Anträge je Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht auch für nur vorsätzlich begehbare Vergehen nach jagd-, tier- und naturschutzrechtlichen Vorschriften, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes hat der Versicherte die erbrachten Leistungen zurück zu erstatten.

·         die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Sozialgerichten der Bundesrepublik Deutschland, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Verwaltungsgerichten der Bundesrepublik Deutschland.

·         Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen.


Mit Ausnahme des Sozial- und Verwaltungsgerichts-Rechtsschutzes besteht weltweit Versicherungsschutz.

Die Versicherungssumme beträgt hierbei 50.000 EURO je Rechtschutzfall und stellt zugleich die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. Strafkautionen werden zusätzlich bis zu 25.000 EURO darlehensweise zur Verfügung gestellt.



Ansprechpartner für die Mitglieder der VJS in diesen Versicherungsfragen ist die:

Generali-Agentur
Gries & Birster GmbH
Bleichstr. 18
66111 Saarbrücken
Tel 0681-379770
Fax 0681-379777
griesbirstergmbh@service.generali.de
www.griesbirstergmbh.service.generali.de

Geschäftszeiten:
Mo. - Do.: 08.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr.: 08.30 Uhr bis 15.30 Uhr

Schadensfälle können direkt bei der Sevice-Agentur gemeldet werden.