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News:

20.04. 2013

Landesjägertag 2013 in Kirkel-Limbach

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19.03. 2013

Neuorganisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

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Jagdgebrauchshundewesen

Anmeldung zum Hundeführerlehrgang
Anmeldung zur Brauchbarkeitsprüfung
aktuelle Brauchbarkeitsprüfungsordnung inkl. Richtlinien



 



VJS-Hundeführerlehrgang und Brauchbarkeitsprüfung 2013

Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes führt auch in diesem Jahr wieder einen Hundeführerlehrgang durch (bei genügender Anzahl der Teilnehmer), der ausschließlich für Jäger vorgesehen ist. Er dient der Vorbereitung des Jagdhundes auf die Brauchbarkeitsprüfung.

Bitte melden Sie sich bis 28. März 2013 bei der Geschäftsstelle der VJS, Jägerheim Lachwald 5, 66793 Saarwellingen oder telefonisch unter 06838/8647880 bzw. per Fax 06838/86478844 an. (Anmeldeformulare sind in der Geschäftsstelle erhältlich oder stehen auf der Homepage zum Herunterladen bereit.) Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt, es zählt das Datum der Anmeldung!

Das erste Treffen für die Einteilung der Gruppen findet für alle angebotenen Kurse am Mittwoch, 03. April 2013, um 19.00 Uhr im Jägerheim Saarwellingen statt.

Die Lehrgangsgebühr für alle Kurse beläuft sich für Mitglieder der VJS auf 100 EURO
(Nichtmitglieder 140 EURO) und ist vor Lehrgangsbeginn auf das Konto Nr. 64368001 bei der Bank 1 Saar (BLZ 591 900 00) zu überweisen.

·       Der Lehrgang für die eingeschränkte Brauchbarkeitsprüfung (nur auf Schalenwild) beginnt am 14. April 2013.

Die Prüfungstermine sind am 23./30. Juni 2013.

·       Der Vorbereitungslehrgang für die „volle Prüfung“ (Brauchbarkeit auf alles Wild) beginnt am 12. Mai 2013.                 

      Prüfungstermin ist am 19. / 20.Oktober 2013 für die „volle Prüfung“ und ggf. eingeschränkte  Brauchbarkeitsprüfung.

 

Die Ausbildung erfolgt in den Gebieten:

Gehorsam: Leinenführigkeit, Ablegen, Schussruhe; Schweiß mit Anschneideprüfung;

Bringen von Haar- und Federwild, Wasserarbeit: Bringen der Ente aus der Deckung.

 


 

Ergebnisse der VJS-Brauchbarkeitsprüfung 2012 Oktober

Ergebnisse der VJS-Brauchbarkeitsprüfung 2012 Juni

Ergebnisse der VJS-Brauchbarkeitsprüfung 2011 Oktober

Ergebnisse der VJS-Brauchbarkeitsprüfung 2011 Juni

Ergebnisse der VJS-Brauchbarkeitsprüfung 2010 Oktober

Ergebnisse der VJS-Brauchbarkeitsprüfung 2010 Juni

Ergebnisse der VJS-Brauchbarkeitsprüfung 2009

Ergebnisse der VJS-Brauchbarkeitsprüfung 2008


 

 

 

Weiherordnung der VJS

Es muss bei allen Übungen ein Richter (Sachkundiger nach § 27 Abs. 4 SJG) anwesend sein.

1. Es muss ein brauchbarer Hund zur Arbeit mit der Ente anwesend sein.
2. Alle Nutzer müssen die Übungszeiten mit einem Vorsitzenden der ZV oder dessen Beauftragtem abstimmen. (siehe Saarjäger und Internet)
3. Nur Mitglieder der Saarländischen Zuchtvereine, welche Beitrag zum Weiher bezahlen oder Mitglieder der VJS dürfen die Weiheranlage benutzen.
4. Es müssen unbedingt die Übungszeiten eingehalten werden.
5. Es darf nur mit Stahlschroten geschlossen werden.
  


Übungszeiten:

Mittwoch bis Samstag von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr und Sonntag von 08.00 Uhr – 14.00 Uhr.

(Die Anlage ist in der Regel für die Dauer des Hundeführerlehrganges sonntags von 10 – 12 Uhr durch die Lehrgangsteilnehmer besetzt.)

>>> Aufsichtspersonen <<<


 

 

>>> Schweißhundeführer <<<

 

 

 Artikel "Überjagende Hunde" aus dem Saarjäger Herbst 2012