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News:

21.05. 2013

Hannoversche Schweißhunde in Otzenhausen / Saarland

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20.04. 2013

Landesjägertag 2013 in Kirkel-Limbach

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Schießwesen

Schießstand

Öffnungszeiten der Schießstände:

 

 

 




- Schießstand Jägerheim

Bleifreie Büchsenmunition ab sofort erlaubt!
Mit Genehmigungsschreiben vom 15.03.2013 hat der Schießstand die Erlaubnis, dass bleifreie Büchsengeschosse verwendet werden dürfen.

19.03.2012, Johannes Schorr, Geschäftsführer


 

Montag: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Dienstag: 14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Mittwoch: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag: 10 Uhr - 12.00 Uhr und 14 Uhr - 19.00 Uhr
Samstag: reserviert für Jägerkurs, Hegeringe und Gruppen nur nach Absprache
Sonntag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr, vorzugsweise aber vergeben an Kreisgruppen und Hegeringe


An Feiertagen geschlossen:

01.05.2013
09.05.2013 (Christi Himmelfahrt)
20.05.2013 (Pfingstmontag)
30.05.2013 (Fronleichnam)


Weiter ist der Schießstand wegen Jägerprüfung geschlossen, jeweils am:
04.04.2013
30.05.2013

Weitere Schließungen des Schießstandes bleiben auch kurzfristig vorbehalten.


 

- Schießstand Homburg
Der Stand ist mittwochs vom 06.03.2013 bis 17.10.2013 in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Hegering- und Laufender Keiler-Schießen sind nur nach Absprache möglich.
(Telefon: Thomas Rummler, 06842-536821 oder Joachim Welsch, 06849-8375)


- Schießstand Steinberg-Deckenhardt
Büchsenstand: So. 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
In den Wintermonaten und zu anderen Zeiten nur in Absprache mit KSO Wolfgang Schäfer.


- Kurwaffenschießstand Dörsdorf
Jeden 1. und 3. Montag im Monat von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Zusätzliche Veranstaltungen nur nach Absprache. Benutzung mit Kurzwaffe bis max. .45 ACP


 

 

Schießstandbenutzung durch Nichtmitglieder

Ab 01.04.2011 kostet die Benutzung des Schießstandes für Nichtmitglieder  pauschal 25,00 EURO.

Eine Benutzung bezieht sich auf einen Öffnungshalbtag. Innerhalb dieses Öffnungshalbtages können alle Stände ohne Zeitbegrenzung genutzt werden.

Im Pauschal-Betrag sind auch Zusatz-Leistungen wie Bestätigung des Schießnachweises gemäß § 15 SJG oder die Abnahme der saarländischen Drückjagdnadel enthalten.
(Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Betrag enthalten.)

Wir bitten unsere Mitglieder deshalb um Verständnis, dass sie Ihre Mitgliedschaft nachweisen müssen, in der Regel durch den Stempel im gültigen Jagdschein „VJS-Beitrag bezahlt."

Gäste sind von der Zahlung befreit:

Als Gäste zählen Mitglieder anderer Landesjagdverbände und Nichtjäger, die auf Einladung und in Anwesenheit eines VJS-Mitglieds schießen.


Gäste sind weiter Mitglieder von Gruppen, die auf Einladung der VJS bzw. in Absprache mit der Geschäftsstelle zu festgesetzten Terminen schießen und von einem Beauftragten der VJS betreut werden.

Gäste sind auch Kunden der Büchsenmacher, sofern sie mit der Waffe schießen, die sich in der Obhut des Büchsenmachers befindet / befunden hat, zum Zwecke des Probe- oder Kontrollschießens.


Zur Information für Nichtmitglieder:

Der Jahresbeitrag beträgt ab 01.01.2012 77,50 EURO. Darin ist neben der freien Schießstandbenutzung u. a. auch der Bezug der Mitgliederzeitschrift „Der Saarjäger" enthalten (erscheint viermal jährlich). Weitere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie in der Geschäftsstelle.

Diese Festlegung wurde vom Vorstand in seiner Sitzung am 09.02.2011 einstimmig getroffen.


 

 

Schießaufsicht:

Die DJV-Schießstandordnung sowie die neue VJS-Schießstandordnung sind entgeltlich in der Geschäftsstelle der VJS erhältlich. Bitte beachten Sie: Schießt eine Schießaufsicht oder ein berechtigter Büchsenmacher allein, so bedarf es keiner weiteren Aufsicht.

Jedes jagdpachtfähige VJS-Mitglied mit gültigem Jagdschein hat die Möglichkeit, sich bei der VJS mittels eines Formularvordruckes, der bei der Geschäftsstelle erhältlich ist, zu melden.

Die jeweilige Aufsichtsperson hat das Schießen ständig zu beaufsichtigen, insbesondere dafür zu sorgen, dass die auf dem Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten keine vermeidbaren Gefahren verursachen, sowie die Schießstandordnung und die Unfallverhütungsvorschriften beachten werden.


 

 

Wichtiger Hinweis!


Grundsätzlich muss beachtet und unterschieden werden, dass es eine von der VJS gestellte STANDAUFSICHT gibt, die für die Öffnung, Inbetriebnahme und Betreuung der Schießstände verantwortlich ist und es zum anderen auf jedem Stand eine SCHIESSAUFSICHT geben muss. Diese Schießaufsicht ist dafür verantwortlich, dass die Standordnung und die Sicherheitsvorschriften und alles, was dazu gehört, eingehalten werden, siehe oben! Da sich niemand teilen kann, kann die STANDAUFSICHT nur auf einem Stand auch gleichzeitig SCHIESSAUFSICHT sein. Sollten zwei oder drei Stände unserer Schießanlagen nachgefragt werden, ist es notwendig, dass einer der Schützen nicht selbst schießt, sondern das Schießen der übrigen Anwesenden überwacht. Dazu dient die Bestellung zur Schießaufsicht, die mit der „braunen Karte" nachgewiesen wird. Sollte niemand der Anwesenden Schießaufsicht sein oder sich keiner zu der Ausübung der Tätigkeit bereit finden, kann auf diesem Stand auch nicht geschossen werden. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht und ich bitte hierfür um Verständnis.

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass bei jedem Schießstandbesuch der Jagdschein auch zwecks Kontrolle der Mitgliedschaft, die WBK, man denke an Verkehrskontrollen und, im Falle der Schießaufsicht, auch das „braune Kärtchen" mitgeführt werden. Die STANDAUFSICHT ist gehalten, dies zu überprüfen, auch hierfür bitte ich um Verständnis in unser aller Interesse.

 
Johannes Schorr
(Geschäftsführer)