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News:

02.09. 2010

VJS-Pressemitteilung: Kann eine Kuh einem Huhn das Eierlegen beibringen?

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02.07. 2010

VJS-Pressemitteilung: Pressemitteilung des Umweltministerium stellt Ergebnisse auf den Kopf

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Aufgaben

Die VJS hat gesetzliche und satzungsgemäße Aufgaben

Zu den gesetzlichen gehört:
▪ die Abnahme von Prüfungen (Jäger-, Jagdaufseher- und Falknerprüfung)
▪die Bestätigung der Brauchbarkeit von Jagdhunden
▪Erarbeitung von Musterentwürfen für Jagdpacht- und Wildfolgeverträge

Die VJS führt für alle drei Prüfungen Vorbereitungslehrgänge durch, die auch Voraussetzung zur Prüfungszulassung sind. Im Schnitt der letzten Jahre werden jährlich ca. 80 neue Jäger, 20 Jagdaufseher und 8 Falkner durch die VJS ausgebildet und geprüft. Für die privaten Jagdschulen werden ca. 500 Jäger und 20 Falkner geprüft. Letzteres stellt für die Geschäftsstelle und die Prüfer einen enormen Aufwand dar. Rund dreißig Prüfungstage werden abgehalten und 90 Vor- und Nachbereitungstage seitens der Geschäftsstelle sind konkret prüfungsbezogen aufzuwenden, ohne die generellen Aufgaben wie Prüferbesprechungen, Stoffplanüberarbeitungen und ähnliches. Auch die juristische Nachbearbeitung von Widersprüchen und gerichtlichen Verfahren ist hier nicht zu vergessen.

Satzungsgemäße Aufgaben sind:
▪die Pflege und Förderung des Jagdwesens und des Waidwerkes
▪die Beratung der Jagdbehörden und anderer öffentlicher Stellen in allen die Jagd
betreffenden Fragen
▪die Pflege und Förderung des Natur-, Landschaft- und Tierschutzes
▪die Pflege und Förderung des Jagdgebrauchshundewesens
▪die Fortbildung der Mitglieder auf dem Gebiet des Jagd - und Schießwesens
▪die Pflege der Kameradschaft und die Schlichtung von Streitigkeiten unter den
Mitgliedern
▪die Ahndung der gegen die Ehre und das Ansehen der Jägerschaft und die
Grundsätze der Waidgerechtigkeit verstoßenden Handlungen durch
Disziplinarausschüsse
▪der Abschluss einer gemeinschaftlichen Jagdhaftpflichtversicherung.

Sonstige Aufgaben:
▪Ausbildungslehrgänge für Jäger, Jagdaufseher und Falkner
▪Durchführung von Hundeführer- und Fallenlehrgänge
▪Pflege und Förderung des jagdlichen Brauchtums, insbesondere des Jagdhornblasens
▪Pflege und Förderung der Kameradschaft unter den Jägern
▪aktiver Einsatz für die Belange aller wildlebenden Pflanzen und Tiere sowie deren Lebensraum
▪Unterstützung staatlicher Stellen im Natur- und Tierschutz
▪Pflege und Förderung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Jagd und des Naturschutzes (Lernort Natur)


Ausschüsse der VJS


Der Vorstand beruft aus sachkundigen Mitgliedern der VJS Arbeitsausschüsse und deren Vorsitzende. Die Vorsitzenden der Ausschüsse sind beratende Mitglieder des Vorstandes. In seiner konstituierenden Sitzung am 26. Mai 2004 beriet der neugewählte Vorstand über die zukünftigen Aufgaben und Arbeiten der VJS, über die dafür notwendigen Ausschüsse und wählte im Anschluss daran die Ausschussvorsitzenden.

Disziplinarausschuss - Vorsitzender: Georg Zorn

Berufungsausschuss - Vorsitzender: Hubert Colling

Rechtsausschuss - Vorsitzender: Josef Schneider

Schießausschuss - Vorsitzender: Klaus Persch

Jagdgebrauchshundeausschuss - Vorsitzender: Ägidius Kunz

Ausschuss für Natur- und Landschaftsschutz - Vorsitzender: Dr. Wolfgang Dörrenbächer

Ausschuss für Wildökologie - Vorsitzender: Dr. Daniel Hoffmann

Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit, Weiterbildung und Jagdkultur - Vorsitzender: Bernhard Strohm

Ausschuss für Jagdhornblasen - Vorsitzende: Pauline Kohler

Ausschuss für Lernort Natur - Vorsitzender: Elmar Bosch

Ausschuss für Wildbrethygiene/-vermarktung - Vorsitzende: Dr. Marion Magdeburg

beratendes Mitglied für Bauwesen - Klaus Altpeter