VJS-Pressemitteilung: Biosphäre Bliesgau – Jägerschaft jahrelang an der Nase herumgeführt
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Nachfolgend geben wir die Mitteilung des LSGV weiter:
Bezüglich der Trichinenuntersuchung an den kommenden Feiertagen möchten wir Sie informieren, dass die letzte Routineuntersuchung für Trichinenproben am Mittwoch, 23.12.2009 bis 14.00 Uhr vorgesehen ist und am Montag, 28.12.2009 wieder aufgenommen wird. Analog erfolgt am Mittwoch, 30.12.2009 die letzte Untersuchung vor den Silvesterfeiertagen. Am 04.01.2010 beginnt erneut der Routinebetrieb.
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Für die Abgabe von erlegtem Wild (Verkauf) und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen (Zerwirken, Ausbeinen, Vakuumieren, Veredeln) sowie der Ankauf von Wild und veredelten Wildprodukten können sich die Jäger bei den, in der Übersicht aufgelisteten, zugelassenen Betrieben nach deren betriebsbedingten Möglichkeiten der Nutzung Auskünfte einholen.
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Im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform im Saarland gibt es im Veterinärwesen des Saarlandes ab 01.01.2008 neue Zuständigkeiten. Dies betrifft uns Jäger insbesondere für die Abgabe der Trichinenproben.
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz -Abteilung Veterinär- und Lebensmittelwesen, Zentralstelle- Leiter: Dr. Manfred Adami Nell-Breuning-Allee 6 66115 Saarbrücken Tel. 0681-9978-4500, Fax. -4549 eMail: poststelle@lsgv-luv.saarland.de
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz -Abteilung Veterinär- und Lebensmittelwesen, Regionalstelle Mitte- für Saarbrücken, Stadt und Regionalverband Leiter: Dr. Jürgen Engel Nell-Breuning-Allee 6 66115 Saarbrücken Tel. 0681-9978-4550, Fax. -4599 eMail: poststelle.mitte@lsgv-luv.saarland.de
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz -Abteilung Veterinär- und Lebensmittelwesen, Regionalstelle West- für Merzig-Wadern und Saarlouis Leiter: Dr. Klaus Schmitt Industriestraße 6 66740 Saarlouis Tel. 0681-9978-4600, Fax. -4649 (Vorwahl stimmt!) eMail: poststelle.west@lsgv-luv.saarland.de Abgabezeiten: Mo - Do 08.30 -12.30 Uhr, (außerhalb dieser Zeiten im Ausnahmefall nach tel. Vereinbarung).
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz -Abteilung Veterinär- und Lebensmittelwesen, Regionalstelle Ost- für Neunkirchen, Saarpfalzkreis und St. Wendel Leiter: Sebastian Buchmann Seminarstr. 25 66564 Ottweiler Tel. 0681-9978-4650, Fax. -4699 (Vorwahl stimmt!) eMail: poststelle.ost@lsgv-luv.saarland.de
Proben können abgegeben werden in den vorgenannten Regionalstellen, bei den bekannten Fleischbeschautierärzten nach dem jeweils festgelegten Procedere und im
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz (LSGV), Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken, Tel. (0681) 9978-4121.
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VERMARKTUNGSWEGE FÜR UNSER WILDBRET
Jeder Jäger darf im Sinne der Urerzeugung/Primärerzeugung Wildbret (aufgebrochen in der Decke/Schwarte) ohne weitere Auflagen gewinnen. Wildschweine müssen der Trichinenuntersuchung zugeführt werden.
Die Abgabe erfolgt in geringen Mengen (bis zur Strecke eines Jagdtages) aufgebrochen in der Decke direkt an den Endverbraucher oder an lokale (örtliche Betriebe des LEH im Umkreis von max. 100 km vom Wohnort des Jägers oder dem Erlegeort des Wildes) Einzelhandelsgeschäfte (z.B. Gaststätten).
(Bei Abgabe an den Lebensmitteleinzelhandel muss der annehmende Lebensmitteleinzelhändler die unter Punkt 2 beschriebenen räumlichen Anforderungen erfüllen.)
Soll das Wildbret zerwirkt werden, muss mindestens ein Raum (Wildkammer) den im „Saarjäger Herbst 2009" veröffentlichten Ansprüchen genügen. Der Raum muss entsprechend hygienisch gestaltet sein und es muss mindestens eine Kühlmöglichkeit vorhanden sein. Die Räumlichkeiten zur Wildveredelung müssen durch den Amtstierarzt registriert werden. Sie unterliegen der lebensmittelrechtlichen Kontrolle durch die Lebensmittelkontrolleure.
Mit der Durchführung des „Veredelungsschrittes Zerwirken" wird der Jäger vom Urerzeuger zum Lebensmittelunternehmer (rechtlich und haftungs-rechtlich gesehen !!!).
Das hier gewonnene, zerwirkte Wildbret darf in geringen Mengen an den Endverbraucher und an den lokalen Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden (siehe Punkt 1).
Will der Jäger Produkte selbst herstellen (z.B. Wildschinken, -wurst), so ist ein weiterer hygienischer Raum notwendig (siehe „Saarjäger Herbst 2009"). Es ist eine zweite Kühlmöglichkeit für die Fertigprodukte vorzuhalten und eine Registrierung beim Amtstierarzt als Verarbeitungsbetrieb erforderlich.
Die hier erzeugten Produkte dürfen ausschließlich an den Endverbraucher und nur am Ort der Produktion verkauft werden.
Die Vermarktungswege öffnen sich erst, wenn das Wildbret in einem zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb einer amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt wird. Hierfür liefert der Jäger, der kundige Person ist, den Wildkörper in der Decke mit dem Nachweis seiner Sachkunde und einer Bestätigung, dass das erlegte Tier sowohl vor dem Schuss als auch beim Aufbrechen frei von bedenklichen Merkmalen war, an den zugelassenen Wildbearbeitungsbetrieb. Der Wildkörper wird dort aus der Decke geschlagen und der amtlichen Fleischbeschau zugeführt.
Das Wildbret erhält einen ovalen (EU-) Stempel und kann nun handelstechnisch EU-weit gehandelt werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Aufhebung der Handelsbeschränkungen, das heißt, dass der Jäger das Wildbret nun an jeglichen Wiederverkäufer und Endverbraucher vermarkten darf.
Nunmehr besteht für den Jäger die rechtlich sichere Möglichkeit zur Produktion von Wildprodukten. Er bringt (lässt bringen) das Wildbret zu einem Produktionsbetrieb seiner Wahl zur Weiterverarbeitung. Wichtig ist hierbei die Einhaltung der Kühlkette!!!!
Ist der Produktionsbetrieb ein registrierter Verarbeitungsbetrieb, dürfen zwei Drittel der Produkte nur am Ort der Produktion vermarktet werden („ab Tür des Herstellungsbetriebes") und ein Drittel über andere Verkaufsstellen (z.B. Marktstand). Verkauf an Endverbraucher und Lebensmitteleinzelhandel ist möglich.
Hat der Produktionsbetrieb eine EU-Zulassung, so dürfen die Produkte in vollem Umfang ohne Auflagen an Mengen oder Zielgruppe vermarktet werden.
Aus dem Ausschuss für Wildbrethygiene und -vermarktung