VJS-Pressemitteilung: Pressemitteilung des Umweltministerium stellt Ergebnisse auf den Kopf
weiterlesen
Richtlinien für die Rotwildbewirtschaftung im Saarland
4. Rotwildsymposium der Deutschen Wildtierstiftung am 29. und 30.08.2008
Die „Deutsche Wildtierstiftung" hatte Ende August zum 4. Rotwildsymposium nach Templin eingeladen. Vertreten waren zahlreiche Wildbiologen und Rotwildexperten aus Wissenschaft, Praxis und zuständigen Behörden.
Zentrale Punkte der Veranstaltung behandelten die Themengebiete „Jagdzeiten verkürzen!", „Nachtjagdverbot einhalten!" und „Wildruhezonen ausweisen!".
Beim Thema Jagdzeiten war sich die Versammlung überwiegend einig, dass die Rotwildjagd zum Jahresende abgeschlossen sein sollte. Fachlich ist die Verkürzung der Jagdzeit im Winter durch die physiologischen Veränderungen des Organismus gut zu begründen und für die Praxis müsste gelten, dass der Abschuss mit Unterstützung von gut organisierten Bewegungsjagden bis dahin erledigt ist.
Die Eröffnung der Jagdzeit auf einjährige Stücke ab dem 01.06. sowie die beginnende Jagdzeit für die älteren und Kälber ab dem 01.08. wird dagegen schon kontroverser diskutiert. In manchen Revieren ist der Abschuss sicher nicht ohne diese frühe Jagd, die, sofern sich nicht auf Äsungsflächen im Wald sondern auf den Wechseln und potenziellen Schadflächen im Feld erfolgt, auch gut vertretbar ist. Viele Rotwildgebiete (bzw. die anwesenden Vertreter) versuchen jedoch, den Hirschabschuss in der Brunftzeit zu realisieren und den Kahlwildabschuss auf der Bewegungsjagd.
Ein generelles Nachtjagdverbot sollte nach Ansicht der Experten vor allem im Wald und dringend auf Äsungsflächen eingehalten werden. Damit ist auch der Verzicht auf die Nachtjagd auf Schwarzwild und Raubwild verbunden, da das Rotwild die nächtliche menschliche Anwesenheit und den Schussknall nicht verzeiht. Auf dem Feld oder am Waldrand, wo Schäden vor allem durch Schwarzwild aber auch durch Rotwild nicht vernachlässigt werden dürfen, muss es jedoch auch in Rotwildgebieten möglich bleiben, bei Dunkelheit zu jagen.
Einheitlich positive Meinung war bei dem Thema Ruhezonen zu vernehmen. Ruhezonen fördern die Tagvertrautheit des Rotwildes und können wichtige Bausteine zur Vermeidung und Minimierung von Wildschäden im Wald sein. Gut zu realisieren sind die Vorgaben, wenn ausreichend große Reviere vorliegen. Bei den durchweg zu kleinen Rotwildrevieren, kann eine solche Aufgabe jedoch nur über eine gut funktionierende Rotwildhegegemeinschaft umgesetzt werden und teilweise müssen sicher neue Wege beschritten werden, die auch dahingehend zu diskutieren sind, dass die Kompetenzen der Hegegemeinschaft erweitert werden.
Auf Bundesebene ist nach wie vor die Ausweisung und Einhaltung von Rotwildgebieten Thema. Der saarländische Weg ist dabei als fortschrittlich zu bezeichnen, denn in den meisten Gebieten gibt es noch die strikte Abgrenzung, die bis hin zu Abschussgeboten außerhalb der ausgewiesenen Gebiete reicht. Bei diesen Diskussionen drängt sich natürlich die Frage auf, wie viel mehr Rechte haben Wölfe, Luchse und Bären als Rotwild? Diese Arten dürfen in der wildtierischen Zweiklassengesellschaft frei wandern und sich ausbreiten, weil sie in der FFH-Richtlinie als prioritär eingestuft sind.
Letztlich sollte sich die Jägerschaft bei der teilweise überzogenen Fokussierung auf das Rotwild darauf besinnen, dass sie nach dem Jagdgesetz Verantwortung für einen großen Katalog von Wildtieren und ihren Lebensräumen trägt und dass die Leitart Rotwild zwar eine besondere, aber keine alleinige Bedeutung hat.
Dr. Daniel Hoffmann