VJS-Pressemitteilung: Pressemitteilung des Umweltministerium stellt Ergebnisse auf den Kopf
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Richtlinie für die Bejagung und Erhaltung des Rehwildes im Saarland
1. Ziele der Rehwildbewirtschaftung
Ziel ist der Aufbau und die Erhaltung eines gesunden, der Natur und der Landeskultur angepassten Wildbestandes. Dabei sind die neuesten Erkenntnisse von Ökosystem‑ und Wildtierforschung zu berücksichtigen (vgl. §§ 1 und 21 Bundesjagdgesetz).
Eine der natürlichen Auslese nahekommende Abschussregelung soll dazu beitragen,
1. eine dem Lebensraum entsprechende Wilddichte zu erreichen,
2. ein Geschlechterverhältnis von 1:1 herzustellen (vgl. 3),
3. einen Altersaufbau herbeizuführen, der dem einer natürlich lebenden Population nahe kommt.
Bei Einhaltung dieser Abschussregelung kann erwartet werden, dass jährlich eine befriedigende Zahl starker und alter Böcke gestreckt wird.
2. Wilddichte
Die Wilddichte muss den Äsungs- und Biotopverhältnissen sowie den Erfordernissen der Land‑ und Forstwirtschaft angepasst sein.
Zu hohe Wilddichten führen zu krankem und schwachem Wild, hoher natürlicher Sterblichkeit und zu übermäßigen Schäden in Land‑ und Forstwirtschaft.
Eine ökosystemgerechte und den gesetzlichen Zielen angepasste Wilddichte ist durch Bejagung nach dieser Richtlinie zu erreichen. Die Rehwilddichte kann erfahrungsgemäß am treffendsten über mittelbare Weiser, insbesondere die Kondition des Wildbestandes und den Vegetationszustand belegt und kontrolliert werden.
Weiser für dem Lebensraum nicht angepasste Wilddichten:
a) Populationsweiser sind z.B.: ein in Beziehung zur Biotopqualität zu geringes durchschnittliches Körpergewicht, starker Parasitenbefall, häufigeres Vorkommen von kranken und kümmernden Stücken, hoher Anteil von Ricken mit schwachen Kitzen oder nur einem Kitz, die Entwicklung der Fallwildverluste (vor allem Verkehrsfallwild und natürliche Fallwildverluste), geringe durchschnittliche Trophäenstärke, z.B. hoher Knopfbockanteil.
b) Vegetationsweiser sind z.B.: Vegetationszustand beliebter Äsungspflanzen,
Verjüngungszustand von Baumarten, die dem natürlichen Wuchs- und Mischungspotential des Standortes entsprechen,
Vergleichszustand gezäunter Weiserflächen (mindestens 10x10 m) zu ungezäunten Flächen.
Die dem Lebensraum angepasste Wilddichte ist erreicht, wenn starke, gesunde Stücke die Regel sind und keine wirtschaftlich und ökologisch untragbaren Wildschäden auftreten. Naturverjüngung von Baumarten, die dem natürlichen Wuchspotential des Standortes entsprechen, sollte ohne Zaunschutz möglich sein.
Nach Erreichen der dem jeweiligen Lebensraum angepassten Wilddichte, sichert der jährlich hohe Zuwachs der im Optimum lebenden Population eine entsprechend hohe Abschöpfungsrate (Abschusshöhe), bei effektiver Bejagung und im Idealfall möglichst geringem Jagddruck.
3. Geschlechterverhältnis
Ein Geschlechterverhältnis von 1:1 (im Jahresdurchschnitt) ist anzustreben. Ein Überhang des weiblichen Rehwildes führt zu unkontrollierten Zuwachsraten und gestörtem Altersaufbau der Population. Im Frühjahrsbestand sollten männliche Stücke überwiegen.
4. Altersaufbau
Ein den natürlichen Verhältnissen nahekommender Altersaufbau ist für die Qualität der Rehwildbestände und für die Verringerung der Verbissbelastung von großer Bedeutung. Ältere, territoriale Stücke besetzen erfahrungsgemäß die optimalen Territorien eines Revieres während der Vegetationszeit. Sie beeinflussen damit lokal die Populationsdichte und können dadurch auch den Verbissdruck reduzieren. Um die gewünschte Altersstruktur zu erreichen, muss in die Jugendklasse scharf eingegriffen, die mittlere Altersklasse jedoch weitgehend geschont werden.
Der Eingriff in die Jugendklasse muss so früh wie möglich beginnen; der Kitzabschuss sollte daher schon im Herbst und Frühwinter erfüllt, Jährlinge und Schmalrehe zu Beginn der Schusszeit erlegt werden.
In der Jugendklasse müssen mindestens 60 % des gesamten Rehwildabschusses erfüllt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind ggf. auch normalentwickelte Stücke zu erlegen. Wo ein den landeskulturellen Verhältnissen angepasster Wildbestand vorhanden ist, sollten mittelalte Stücke möglichst geschont werden (10 - 15% des Abschusses). 25 - 30% des Abschusses sollten in der höchsten Altersstufe (5 jährig und älter erfolgen.
5. Abschussplanung nach Altersstufen
Die Abschussplanung ist so zu gestalten, dass die genannten Ziele verwirklicht, die natürliche Altersgliederung und die erwünschte Wilddichte erreicht werden. Hierzu dient die Einteilung des Rehwildes in Altersstufen (Abschussklassen).
Altersstufe I:
Jährlinge, Schmalrehe, Kitze und Knopfböcke (jeden Alters); es sind mindestens 60 % des gesamten Abschusses in dieser Altersstufe zu erfüllen. Beim weiblichen Rehwild sollte der Abschuss von Schmalrehen ca. 1/3, der von Geißkitzen 2/3 des Abschusses betragen.
Altersstufe II:
Stücke von 2‑4 Jahren; in dieser Altersstufe sollten 10‑15% des Abschusses erfüllt werden. Sollte durch Wahlabschuss die notwendige Anzahl von schwachen Stücken und geringen Böcken in dieser Altersstufe nicht erreicht werden, ist der Abschuss in der Altersstufe 1 entsprechend zu erhöhen.
Altersstufe III:
Fünfjährige und ältere Stücke; wenn eine natürliche Altersgliederung und die erwünschte Wilddichte erreicht sind, sollte der Abschuss in dieser Klasse dauerhaft 25 bis 30 % des Gesamtabschusses betragen.
Da insbesondere die Erfüllung des Abschussplanes beim weiblichen Rehwild für die dem Lebensraum angepasste Wilddichte bedeutungsvoll ist, kann weibliches Rehwild ohne Beachtung der Gliederung des Abschussplanes in Altersstufen erlegt werden.
Krankes Wild ist unter Anrechnung auf den Abschussplan ohne Rücksicht auf die Altersstufe zu erlegen. In den im Gesetz vorgesehenen Fällen kann dies auch über den Abschussplan hinaus geschehen.
Fallwild wird auf den Abschussplan angerechnet.
Bis zur Erreichung der angestrebten Wilddichte, kann für Reviere mit überwiegendem Waldanteil der Abschussplan die Gliederung auf
‑ "Kitze und einjährige Stücke" (Kitze, Schmalrehe und Jährlinge) und
‑ "zweijährige und ältere Stücke" begrenzen.
Die Voraussetzungen sind in der Hegegemeinschaft oder wenn eine solche nicht besteht, den Nachbarn bekannt zu geben und auf Verlangen nachzuweisen (z.B. Weiserflächen, Verbissgutachten).
Bejagung mit hohem Zeitaufwand und geringer Strecke erhöht den Jagddruck auf die Wildtiere. Der ohnehin durch hohes Störungsniveau in der Landschaft bestehende Wildtierstress wird dadurch noch erhöht, d.h. der Energiebedarf und damit auch die Verbissbelastung steigen.
Deshalb ist der Abschuss so durchzuführen, dass effektive Bejagungsmethoden dem Aktivitätsrhythmus der Rehe angepasst und im Interesse der Hege des Wildes die Jagd schwerpunktmäßig für die drei Altersstufen auf bestimmte Zeiten konzentriert werden sollte (vgl. Jagdkalender). Eine verantwortungsvolle Selbstbeschränkung des Jägers („Jagdruhezeiten") ist im Interesse eines verhaltensgerechten Wildbestandes bei gleichzeitiger Anwendung erfolgversprechender Jagdmethoden notwendig.
Waidgerecht jagen heißt auch, dass
‑ grundsätzlich das Kitz vor der Ricke zu schießen ist,
‑ keine unsicheren oder flüchtigen Schüsse abgegeben werden,
‑ aber dort, wo die Ökosysteme durch Verbiss gefährdet sind, auch die Erfüllung des zahlenmäßigen Abschusses Vorrang haben muss, um den Lebensraum für Rehe und andere Wildtiere zu sichern.
7. Hegemaßnahmen
Bedeutsam für die Qualität eines Rehwildbestandes sind die Äsungs- und Biotopqualität, die Verringerung der Störungen und des Jagddruckes im Revier, sowie die Sozialstruktur und Populationsdichte. Zu den Hegepflichten des Jägers gehören deshalb sowohl die ökosystemgerechte Jagd, als auch die Verbesserung der Lebensgrundlagen für alle freilebenden Tierarten. Deshalb sollen auch für das Rehwild günstigere Äsungs‑ und Deckungsverhältnisse im Rahmen von naturnahen Biotopverbesserungsmaßnahmen in der Feldflur und im Wald geschaffen werden. Die Anlage von Verbissgehölzen und Heckenstreifen in der Feldflur (mindestens 4 % der bejagbaren Fläche) und der Anbau standortgerechter, Nahrung und Deckung liefernder Gehölzarten sowie die Anlage von Äsungsflächen im Walde (mindestens 2 % der bejagbaren Fläche) kommt nicht nur dem Rehwild, sondern auch anderem Wild und nicht jagdbaren Arten zugute.
Das Ziel der naturnahen Waldwirtschaft, vorrats‑, struktur‑ und laubholzreiche Mischwälder möglichst aus Naturverjüngung aufzubauen, dient auch dem Wild.
Der Lebensraumverbesserung muss Vorrang vor künstlicher Fütterung eingeräumt werden. Eine Fütterung des Rehwildes ist im Saarland in der Regel nicht notwendig.
Waldschutz und Rehwildjagd
Eine konsequente Anwendung dieser Hegerichtlinie hilft, die Notwendigkeit zum Bau von Wildschutzzäunen zu verringern und notwendige Zäunungsmaßnahmen frühzeitig (spätestens nach ca. 10 Jahren) wieder zu beseitigen. Dabei hat der Waldbesitzer darauf zu achten, dass Zäunungen den beabsichtigten Zweck auch tatsächlich erfüllen. Diese Richtlinie hilft der Verbesserung des Wald‑ als auch des Wildbiotops. Sie kann auf Dauer nur erfolgreich helfen, wenn auch die Forstwirtschaft konsequent die „naturnahe Waldwirtschaft" im Saarland verwirklicht.
Anlagen und Empfehlungen
Naturnahe Waldwirtschaft bezweckt vor allem, standortgerechte, baumartenreiche Bestände aufzubauen. Der flächendeckende Aufbau naturnaher Waldbestände ist nur durch eine enge Zusammenarbeit von Jagd und Forst zu sichern.
Soweit zur Erreichung dieses Zieles Zäunungen notwendig sind, liegt es auch im Interesse der Jäger, diese Zäune dicht zu halten und eingesprungenes Rehwild im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeiten in der Regel zu erlegen.
Anlage 1:
Empfehlungen für eine wildgerechte und effektive Rehjagd
*Die gesetzlichen Schonzeiten sind zu beachten.
Mai
Intensive Einzeljagd insbesondere auf Jährlinge und Schmalrehe durch Ansitz und Pirsch; Einzel‑ und Gesellschaftsansitzjagd sind erwünscht;
"Zahlabschuss" hat Vorrang.
Juni ‑ 10. Juli
Soweit möglich "Jagdruhe"
11. Juli ‑ 20. August
Vorrang der Einzeljagd auf die Böcke der Altersstufe II und III,
Ansitz‑, Pirsch‑ und Blattjagd; "Wahlabschuss" hat Vorrang!
21, August ‑ 30. Sept.
Eine weitgehende Jagdruhe ist erwünscht; die Jagd sollte sich auf besonders günstige Wettersituationen vom 1. September an auf den Einzelabschuss von Ricken und Kitzen bei der Pirsch‑ und Ansitzjagd beschränken. "Wahlabschuss" wenn möglich!
1. Okt. ‑ 31. Dezember
Intensive Bejagung zur Abschussplanerfüllung auf alle Altersstufen;
Ansitzjagd an der Rehwildkirrung; Stöberjagd, Drück‑ und Treibjagden (vorbehaltlich gesetzlicher Regelung); "Zahlabschuss" ist erforderlich.
1. Januar ‑ 1. April
Soweit Abschuss erfüllt: "Jagdruhe".
Anlage 2: Jagdpraktische Literatur zur Rehwildbiologie
1. BAYERN, A. von (1981): Über Rehe in einem steirischen Gebirgsrevier, BLV Verlagsgesellschaft, 3. Auflage, München.
2. BUBENIK, A. (1971): Rehwildhege und Rehwildbiologie. Mayer, München.
3. HESPELER, B. (1989): Rehwild heute ‑ Lebensraum, Jagd und Hege. BLV Verlagsgesellschaft, 2. Aufl). München.
4. OSGYAN, W. (1989): Rehwild Report. Fakten, Erfahrungen, Konsequenzen. Franz Riegers bahnbrechende Hegeerfolge. Nimrod, Bothel.
5. SCHÄFER, E. (1973): Hegen und Ansprechen von Rehwild. BLV Verlagsgesellschaft, München
6. STUBBE, H. und PASSARGE, H. (1979): Rehwild. Neumann‑Neudamm, Leipzig.
7. WAGENKNECHT, E. (1983): Rehwildhege mit der Büchse. Verl. Neumann‑Neudamm, 2, Aufl. Leipzig.